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Deutschland Menschenrechte Pressemitteilung
Steinigungen im Iran
Meistens trifft es Frauen
amnesty international fordert Abschaffung der Todesstrafe
Redaktion: amnesty international Deutschland
Eingestellt am  16.01.2008 Aktualitätsende 20.07.2008
Berlin/gc/ai. „Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.“ So steht es im iranischen Strafgesetzbuch und so werden Steinigungen auch heute noch vollstreckt. Obwohl der Iran 2002 zugesichert hat, keine Menschen mehr zu steinigen, hat es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben, zuletzt im Juli 2007. Das dokumentiert ein am 15. Januar 2008 veröffentlichter Bericht von amnesty international (ai).

„Steinigungen sind besonders grausam“, sagte Ruth Jüttner, ai-Expertin für den Nahen Osten. „Die Absicht ist klar: der Tod durch Steinigung soll langsam und qualvoll eintreten.“ ai lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt jede Form der Hinrichtung. Der Tod durch Steinigung steht im Iran auf eine Tat, die in den meisten Ländern nicht einmal strafbar ist: Ehebruch. Als Beweismittel können  die „Erkenntnisse“ des Richters ausreichen. Zudem gilt die Zeugenaussage einer Frau nur, wenn mindestens zwei Männer sie bestätigen. Bei der Steinigung werden Männer bis zur Hüfte und Frauen bis unter die Brust eingegraben. Dann wird unter den Augen von Richter, Zeugen und Schaulustigen die Steinigung vollstreckt.

Die Mehrheit der zum Tod durch Steinigung Verurteilten sind Frauen. Das liegt daran, dass Frauen in vieler Hinsicht diskriminiert sind“, erklärte Jüttner. Für Frauen ist es schwerer, eine Scheidung zu  erreichen. Die Aussage einer Frau vor Gericht gilt nur halb soviel wie die eines Mannes. Angehörige ethnischer Minderheiten verstehen die Gerichtsprache Persisch oft nicht, andere können nicht lesen und schreiben. Und vielen Frauen fehlt schlicht das Geld für einen Anwalt“, so gehen Steinigungen oft ungerechte Gerichtsverhandlungen voraus.
 
ai fordert die iranische Regierung auf, alle noch anstehenden Steinigungen auszusetzen und die Anwendung der Todesstrafe durch Steinigung sowie die Bestrafung von „einvernehmlichen außerehelichen sexuellen Beziehungen“ auf Gesetzesebene endgültig abzuschaffen. Zudem sollte der Iran als Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf die Abschaffung der Todesstrafe hinarbeiten.

Menschenrechtsarbeit ist nicht umsonst. Wenn Sie die Arbeit von amnesty international auch finanziell unterstützen möchten,  spenden Sie auf das Konto 80 90 100, Bank für Sozialwirtschaft BLZ 370 205 00, Verwendungszweck: 1444, www.amnesty-schwerin.de
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