Hamburg/gc/pm. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat über eine andere europäische Datenschutzbehörde erfahren, dass Google-Street-View-Fahrzeuge auch mit einem Scanner für WLAN-Netze ausgestattet waren.
Ein Vertreter von Google Inc. hat auf Nachfrage gegenüber dem zuständigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, eingeräumt, dass auch in Deutschland alle für den Internetdienst von Google Street View im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet seien. Eine schriftliche Antwort auf Fragen über die genauen technischen Vorgänge und Hintergründe dieser Erfassung haben wir von Google nicht erhalten. Ebenso wenig wurde uns bisher die Besichtigung eines Google-Street-View-Fahrzeugs ermöglicht.
Damit erhärtet sich der Verdacht, dass die Fahrten für Google Street View in den letzten Jahren nicht nur zur Aufnahme von Straßenansichten, sondern auch zur flächendeckenden Erhebung und Speicherung gerade auch der von privaten Haushalten betriebenen WLAN-Netze genutzt wurden. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass neben der örtlichen Erfassung, dem Verschlüsselungsstatus der Geräte, der weltweit eindeutigen MAC-Adresse auch der vom Betreiber vergebene Name (sog. SSID) gespeichert wurde. Bei letzterer verwenden Privatpersonen nicht selten ihre Klarnamen oder andere auf sie hinweisende Informationen. Sowohl mit Blick auf die Benutzung des eigenen Namens als auch auf die Möglichkeit, die WLAN-Netze aufgrund ihrer örtlichen Lage Bewohnern von Häusern zuzuordnen, handelt es sich um die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten und deren Übertragung in die USA.
Hierzu erklärt Professor Dr. Johannes Caspar: „Das Vorgehen von Google ist nicht akzeptabel. Zu keiner Zeit war dieses rechtswidrige Scannen Gegenstand der geführten Gespräche über Google Street View. Die Betreiber von WLAN-Netzen haben von der heimlichen Speicherung ihres Netzwerks nichts bemerkt. An einer Verhinderung insbesondere der öffentlichen Verbreitung des Verschlüsselungsstatus haben sie aber ein großes Interesse. Informationen über den Verschlüsselungsstatus sind höchst missbrauchsanfällig und können durchaus dazu führen, dass entsprechende Daten als Wegweiser für Schwarzsurfer genutzt werden. Ich fordere daher den sofortigen Ausbau aller entsprechenden Scanner. Die Fahrten für Google-Street-View dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn Google auf den Boden unserer Vereinbarung vom Juni 2009 zurückkehrt und die datenschutzwidrigen Fahrten zum Netzwerkscanning einstellt.“
Aussender:Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Johannes Caspar
Tel. 040-428 54-4041
Kontakt:Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Pressestelle
Husarenstraße 30
53117 Bonn
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