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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Öffentliche Abgabe von Lebensmitteln
Essen ohne Risiko
Parchimer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt klärt auf
Redaktion: Landkreis Parchim
Eingestellt am  17.05.2010 Aktualitätsende 18.05.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Parchim/gc/pm. Einen Anlass für die Durchführung eines Festes gibt es immer. Sei es ein Jubiläum, ein sportliches Ereignis, ein Stadt- oder Dorffest oder ein ganz gemütlicher Abend der ortsansässigen Feuerwehr, um hier nur einige zu benennen.

Die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Feierlichkeit erfordert engagierte Menschen, Zeit, Räumlichkeiten, Arbeitsgeräte und natürlich auch finanzielle Mittel.

Für das leibliche Wohl seiner Gäste sorgt jeder Veranstalter eigenverantwortlich, damit alle Gäste einen lang anhaltenden und guten Eindruck ihres Besuches zurückbehalten. Damit wird jeder Veranstalter im rechtlichen Sinne gleichzeitig auch zum Lebensmittelunternehmer und trägt eine hohe Verantwortung für alle Essenteilnehmer.

Damit es im Verlaufe der Veranstaltung oder später zu keinen unangenehmen Vorkommnissen mit den Gästen oder den Vertretern der zuständigen Behörde durch Abbruch der Veranstaltung kommt, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen bereits abgesteckt.

In der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene wird im Erwägungsgrund 19 festgestellt, dass die Registrierung der Betriebe und die Kooperation der Lebensmittelunternehmer erforderlich sind, damit die zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen wirksam durchführen können. Der Artikel 31 der VO 882/2004 regelt hierbei konkret die Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben. Danach legen die zuständigen Behörden Verfahren fest, welche die Lebensmittelunternehmer bei der Beantragung der Registrierung Ihrer Betriebe zu befolgen haben. Als zuständige Behörde für den Landkreis Parchim ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit Sitz in der Putlitzer Straße 25, im Gebäude der Kreisverwaltung zu benennen.

Im Einzelnen sind dabei folgende Voraussetzungen durch die Lebensmittelunternehmer einzuhalten und zu beachten:

1.
Die Registrierung der Betreiber, die als Lebensmittelunternehmen tätig werden. Hierbei können auch Vereine, Wehren sowie Einzelpersonen registriert werden und unterliegen den Anforderungen der VO (EG) 852/2004.

2.
Die vorherige Abnahme der Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt, zubereitet und abgegeben werden (Privathaushalte sind davon nicht ausgenommen).

3.
Der Nachweis nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz für alle Beteiligten, die mit unverpackten Lebensmitteln Umgang haben.

4.
Die rechtzeitige Anzeige der Veranstaltung gegenüber dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (mindestens 48 h vor Veranstaltungsbeginn).

5.
Einen aktuellen Schulungsnachweis nach § 4 der Lebensmittelhygiene VO.

Allen interessierten künftigen Lebensmittelunternehmern wird die Abnahme ihrer Räumlichkeiten, die Registrierung ihrer Betriebsdaten und die Überprüfung aller weiteren Voraussetzungen mit einer kostenpflichtigen Kontrolle auf Anforderung in Rechnung gestellt.

Bei Nichtvorliegen der benannten Voraussetzungen kommt es zu einem Versagen der Registrierung und damit zur Untersagung der Abgabe von Lebensmitteln. Als Grundsatz vor jeder Abnahme gilt dabei, die mögliche Trennung von privaten und gewerblichen Bereichen dem Vertreter der Behörde nachzuweisen. Diese bezieht sich dabei auf die Lebensmittelvor-, -be- und -zubereitung und die ordnungsgemäße Lagerung bis hin zur Abgabe dieser Lebensmittel.

Der Gesetzgeber räumt somit der Erhaltung der menschlichen Gesundheit der Verbraucher oberste Priorität ein und entspricht somit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Lebensmittelunternehmern.

Damit trägt jeder, der künftig solche Veranstaltungen plant und durchführt, eine hohe Eigenverantwortung. Diese trägt er nicht nur für sich selbst, sondern für alle Verbraucher.

Eine gewerbliche Anmeldung bzw. das Einholen einer einmaligen Gestattung bleibt von diesem Verfahren unberührt.

Kontakt:
Landkreis Parchim
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.: 03871-722 519
veterinaeramt@lkparchim.de
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