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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Armutsgefährdung in Deutschland
Rumänien und Bulgarien am riskantesten
EU-Ergebnisse aus EU-SILC
Redaktion: Deutsches Statistisches Bundesamt
Eingestellt am  18.05.2010 Aktualitätsende 22.05.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Wiesbaden/gc/pm. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im Jahr 2007 durchschnittlich 17 Prozent der Bevölkerung in der Europäischen Union armutsgefährdet. Dieser Anteil entspricht rund 85 Millionen Menschen. In Deutschland lag die Armutsgefährdungsquote mit 15 Prozent (rund 12,5 Millionen Menschen) unter dem EU-Durchschnitt. Diese und weitere Ergebnisse wurden in der 2008 durchgeführten Erhebung EU-SILC ermittelt.

Genauso hoch wie im EU-Durchschnitt war der Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung mit 17 Prozent in den zwölf neuen Mitgliedstaaten, in der Eurozone (16 Prozent) lag er dagegen leicht unter dem EU-Durchschnitt. Diese Durchschnittswerte liegen zwar recht dicht beieinander, der direkte Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten offenbart jedoch ein großes Gefälle.

Die meisten Armutsgefährdeten wies Lettland auf: Dort war 2007 mehr als jeder Vierte (26 Prozent) armutsgefährdet, gefolgt von Rumänien (23 Prozent), Bulgarien (21 Prozent), Litauen (20 Prozent), Griechenland (20 Prozent) und Spanien (20 Prozent). Dagegen waren in der Tschechischen Republik nur 9 Prozent der Menschen armutsgefährdet, dies war 2007 die niedrigste Quote in der gesamten EU. Auch die Slowakei (11 Prozent) und die Niederlande (11 Prozent) wiesen ein vergleichsweise niedriges Armutsgefährdungsniveau auf.

Deutschland lag 2007 bei der Armutsgefährdung im zwischenstaatlichen Vergleich auf einem mittleren Rang. In Ländern, die politisch und ökonomisch mit Deutschland vergleichbar sind, waren die Armutsquoten zumeist etwas niedriger als in Deutschland: Die niedrigsten Quoten hatten hier - neben den Niederlanden (11 Prozent) - mit jeweils 12 Prozent Österreich, Dänemark und Schweden zu verzeichnen. Auch in Frankreich und Luxemburg (jeweils 13 Prozent) sowie in Finnland (14 Prozent) fielen die Quoten moderater aus als in Deutschland.

Die Armutsgefährdungsquote eines Landes wird nach einheitlicher EU-Definition auf der Basis eines Schwellenwertes berechnet, der als 60 Prozent des Medians des Äquivalenzeinkommens dieses Landes festgelegt ist. Der Schwellenwert für Armutsgefährdung gibt die untere Einkommensgrenze an, ab der eine Person als armutsgefährdet gilt. Dabei werden die gesamten Einkommen einschließlich der Sozialleistungen des Staates berücksichtigt. In Deutschland lag der Schwellenwert im Jahr 2007 bei 10.953 Euro jährlich. In acht EU-Staaten, das sind Luxemburg (18.550 Euro), die skandinavischen Länder Dänemark (14.497 Euro), Schweden (12.178 Euro) und Finnland (11.800 Euro), Irland (13.760 Euro) und das Vereinigte Königreich (13.119 Euro), die Niederlande (11.694 Euro) und Österreich (11.406 Euro), fielen die Schwellenwerte für Armutsgefährdung höher aus als in Deutschland. Die mit Abstand niedrigsten Schwellenwerte ergaben sich für Rumänien (1.173 Euro) und Bulgarien (1.303 Euro). Sehr niedrige Schwellenwerte waren 2007 auch für eine Reihe weiterer EU-Länder, insbesondere für osteuropäische und baltische Länder, zu verzeichnen.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht und aktualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen EU-SILC-Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.

Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC-Erhebung (LEBEN IN EUROPA) sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter http://www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter http://www.destatis.de .

Weitere Auskünfte:
Deutsches Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Silvia Deckl
Tel.: 0611-75 8697
private-haushalte@destatis.de jordan 3 retro pas cher , christian louboutin pas cher , tn requin pas cher , jordan pas cher , sac louis vuitton pas cher , air max homme pas cher , cheap ray ban sunglasses , sac longchamp pas cher , louboutin pas cher
http://www.destatis.de

Erläuterung zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote aus EU-SILC
EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland mit LEBEN IN EUROPA bezeichnet.

Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2008 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2007). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen.

Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Die erste erwachsene Person bekommt stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als „bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen“ bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.

Aussender:
Deutsches Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611-75 34 44
Fax: +49 (0) 611-75 39 76
presse@destatis.de
http://www.destatis.de
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