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Syrien Menschenrechte Pressemitteilung
Präsident Baschar al-Asad zehn Jahre im Amt
Verhöre gehören zum Alltag
Syrien: Massive Verstöße gegen Pressefreiheit
Redaktion: Reporter ohne Grenzen
Eingestellt am  19.07.2010 Aktualitätsende 22.07.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Berlin/gc/rog. Zehn Jahre nach der Vereidigung des syrischen Präsidenten Baschar al-Asad am 17. Juli 2000 zieht Reporter ohne Grenzen (ROG) eine kritische Bilanz der Amtszeit des Politikers.

„Die Ergebnisse unserer Untersuchung der Situation der Pressefreiheit sind deprimierend: Die Versprechungen der Regierung, das Land zu öffnen, haben keine politischen und gesetzlichen Reformen nach sich gezogen. Die regierende Arabische Sozialistische Baath-Partei hält ihre vollständige Kontrolle über die Presse aufrecht“, so ROG.

Weit greifende Mechanismen zur Kontrolle von staatlichen und privaten Medien, repressive Mediengesetze, die Unterdrückung und Verfolgung von oppositionellen oder unabhängigen Journalisten, massive Online-Zensur und die Überwachung ausländischer Medienmitarbeiter lassen in der Arabischen Republik so gut wie keine Freiräume mehr für unabhängige Meinungsäußerung. In einem Kurzbericht anlässlich des Jahrestags der zehnjährigen Amtszeit von Baschar al-Asad gibt ROG einen Überblick über die aktuellen Verletzungen der Presse- und Internetfreiheit.

Die Organisation zur Verteidigung der Meinungsfreiheit moniert unter anderem die geringe Vielfalt und Unabhängigkeit der syrischen Presse. Die in der vergangenen Dekade gestiegene Zahl von Nachrichtenmedien kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Radio- und TV-Sender und die meisten Publikationen der Kontrolle der Baath-Partei unterstehen. Die wenigen Medien, die nicht direkt von der Regierung beeinflusst werden, müssen jede ihrer Veröffentlichungen vom Informationsministerium genehmigen lassen.

Presse- und Meinungsfreiheit sind in der syrischen Verfassung von 1950 verankert. Eine Reihe von weiteren Regelungen und Gesetzen verhindern allerdings die Umsetzung der Menschenrechte. Auf Grundlage des restriktiven Erlasses Nr. 50 aus dem Jahr 2001 etwa unterdrücken die Behörden regelmäßig kritische und unabhängige Stimmen: Laut dem Dekret droht für die Veröffentlichung „von falschen Informationen oder gefälschten Dokumenten eine bis zu dreijährige Gefängnisstrafe. Zudem dürfen unantastbare“ Grundprinzipien wie die „Interessen des syrischen Volkes“, die Streitkräfte oder der politische Kurs des Präsidenten nicht hinterfragt werden.

Verhöre gehören zum Arbeitsalltag vieler syrischer Medienschaffender. Wer als Journalist oder Internetdissident Kritik an der politischen Führung übt, muss mit einer Festnahme rechnen. Das „Syrische Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit“ - die einzige Nichtregierungsorganisation im Land, die auf Presse- und Internetfragen spezialisiert war und die Medienberichterstattung während Wahlperioden beobachtete - wurde am 13. September 2009 geschlossen.

Ein beunruhigendes Zeichen ist außerdem die zunehmende Online-Zensur. Nach dem aktuellen ROG-Internetbericht gehört Syrien zu den zwölf Staaten, die den Titel „Feinde des Internets“ verdienen. Im Visier der staatlichen Filter- und Sperrpolitik stehen vor allem unabhängige Nachrichtenseiten, oppositionelle oder kurdische Seiten, Informationen von Menschenrechtsorganisationen oder soziale Netzwerkseiten und Blogplattformen. Eine Reihe von Internetdissidenten wurde unter Vorwürfen wie „Diffamierung des Staates“ oder „Untergrabung des Nationalgefühls“ gerichtlich verfolgt. Seit 2007 sind Besitzer von Internetcafés gesetzlich verpflichtet, persönliche Daten von Kunden aufzunehmen, die Artikel online stellen oder Kommentare in Diskussionsforen veröffentlichen möchten.

Ausländische Korrespondenten in Syrien stehen ebenfalls unter Beobachtung. Nach dem Erlass Nr. 50 können die Behörden die Verbreitung ausländischer Publikationen verbieten, insofern Fragen der nationalen Souveränität aufgegriffen werden, die nationale Sicherheit „bedroht“ oder der „öffentliche Anstand“ verletzt wird. Es ist sehr schwer, als ausländischer Journalist eine Akkreditierung zu erhalten. Auch ROG wurde die Einreise in das Land verwehrt.

Internationale Forderungen nach Einhaltung der Menschenrechte wehrt die syrische Regierung bislang als „Einmischung in innere Angelegenheiten“ ab.
Baschar al-Assad steht auf der von ROG jährlich veröffentlichten Liste der „Feinde der Pressefreiheit“. Auf der ROG-Rangliste zur weltweiten Lage der Pressefreiheit steht Syrien auf Platz 165 von insgesamt 175 Positionen.

Lesen Sie hier den sechsseitigen ROG-Kurzbericht zu Syrien (Englisch): http://bit.ly/Syrien_ROG_Bericht

Pressekontakt:
Reportner ohne Grenzen
Anja Viohl
Tel.: 030-202 15 10 16
presse@reporter-ohne-grenzen.de
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