Schwerin/gc/pm. Der Landkreis Ostvorpommern muss weiter ernsthaft sparen, um in Zukunft handlungsfähig zu sein.
Mit der Entscheidung des Innenministeriums über die Haushaltssatzung 2010 und der anschließenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung durch den Landkreis ist zwar die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung vorbei und neue Investitionsvorhaben können begonnen werden, allerdings nur eingeschränkt.
Das Innenministerium hat die hierfür geplanten Kreditaufnahmen auf 2,1 Millionen Euro begrenzt. Da der Landkreis Ostvorpommern seine dauernde Leistungsfähigkeit nicht nachweisen kann, sind Kreditaufnahmen nur in einem unabweisbaren Umfang genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzung 2010 des Landkreises weist in den laufenden Einnahmen und Ausgaben eine Deckungslücke von 18,7 Millionen Euro aus. Hinzu kommen angehäufte Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 18,3 Millionen Euro. Es ist zu erwarten, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2010 voraussichtlich insgesamt 37 Millionen Euro ungedeckte Ausgaben auflaufen werden.
Aus dem Haushaltssicherungskonzept des Landkreises geht derzeit nicht hervor, wie diese Fehlbeträge künftig abgebaut werden sollen.
Um dieser Entwicklung zumindest teilweise entgegen zu steuern, muss der Landkreis noch in diesem Haushaltsjahr 2,2 Millionen Euro einsparen. „Durch diese Anordnung soll sichergestellt werden, dass der Landkreis seiner Pflicht zur konsequenten Haushaltskonsolidierung nachkommt, um auch in Zukunft handlungsfähig zu sein”, begründet Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) die Entscheidung.
Trotz der Sparvorgaben kann der Landkreis in diesem Jahr mit Hilfe von Fördermitteln umfangreiche Straßenbaumaßnahmen umsetzen. Durch die erteilte Kreditgenehmigung sind auch im Bereich Schule und Bildung Investitionen möglich, so für die geplante umfangreiche Sanierung des Gymnasiums Anklam oder die Anschaffung von Unterrichtsmitteln und Ausstattungen für die Schulen.
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