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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Modellversuch zur elektronischen Fußfessel startet
Sechs Probanden zum Projektstart
Insgesamt sind 75 Teilnehmer vorgesehen
Redaktion: Justizministerium Baden-Württemberg
Eingestellt am  02.10.2010 Aktualitätsende 07.10.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Stuttgart/gc. Der Modellversuch des Justizministeriums Baden-Württemberg zum Einsatz der elektronischen Fußfessel im Strafvollzug ist am 1. Oktober 2010 gestartet. „Wir sind das erste Bundesland, das elektronische Fußfesseln im Strafvollzug einsetzt“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Freitag, 1. Oktober 2010, in Stuttgart. „Die Fußfessel bedeutet bessere Resozialisierungschancen für die Betroffenen und weniger Kosten für das Land. Dieses Projekt zeigt erneut, dass unser Strafvollzug zu den modernsten und leistungsfähigsten in Deutschland gehört“, so Goll. Das Land habe mit der Nutzung der Fußfessel im Strafvollzug von einer gesetzgeberischen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die durch die Föderalismusreform eröffnet worden sei. Außerdem greife man auf positive Erfahrungen aus dem Ausland zurück: „Die elektronische Fußfessel gehört in vielen Ländern zum Standard. Wir nehmen die dort vorhandenen guten Erfahrungen auf. Manchmal können wir vom Ausland etwas lernen“, sagte der Minister.

Modellversuch wird in 5 Justizvollzugsanstalten
Der Modellversuch werde in den Justizvollzugsanstalten (JVAs) Stuttgart-Stammheim, Ulm, Heimsheim, Rottenburg und Heilbronn durchgeführt, so Goll. Zum Start des Projekts am 1. Oktober 2010 würden in den JVAs Rottenburg und Ulm insgesamt 6 Probanden die etwa 170 Gramm leichten Geräte am Bein angelegt, erläuterte der Minister.

„Um das etwas vorstellbarer zu machen: die Sende-/ Empfangsgeräte an den Fußfesseln sind nicht viel größer als ein Mobiltelefon, das Band nicht viel breiter als das Armband einer Uhr. Die Fesseln sind so gestaltet, dass sie unter dem Hosenbein verschwinden und im Alltag nicht auffallen. So ist sichergestellt, dass die Probanden nicht stigmatisiert werden“, sagte Goll.

Modellversuch mit drei Gruppen von Betroffenen
Insgesamt sei vorgesehen, im Laufe des nächsten Jahres bei 75 Probanden den Einsatz der elektronischen Fußfessel zu erproben. Dazu würden drei Gruppen gebildet, bei denen im Laufe des Jahres an jeweils insgesamt 25 Probanden unterschiedliche Einsatzfelder der Fußfessel getestet würden: zum einen werde die Fußfessel eingesetzt, um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Ein zweiter Anwendungsbereich seien Häftlinge, denen durch die Fußfessel überwachte Vollzugslockerungen wie zum Beispiel Freigang gewährt werden könnten. Die dritte Gruppe bildeten Häftlinge, die gegen Ende ihrer Haftstrafe auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden sollen.

Hier diene die Fußfessel dazu, in den letzten Haftmonaten einen vorübergehenden Aufenthalt in Hausarrest statt in der JVA zu ermöglichen. „Mit dem elektronisch überwachten Hausarrest können wir Gefangene Schritt für Schritt an die bevorstehende Freiheit gewöhnen. Wir können den Freigang von Gefangenen besser überwachen. Wir vermeiden, dass zu einer Geldstrafe verurteilte zahlungsunfähige Menschen in Haft müssen, was sie aus ihren sozialen Bindungen reißt und die Wohnung oder den Arbeitsplatz kosten kann. Diese Beispiele zeigen: die Fußfessel ist ein enormer Gewinn für den Justizvollzug und die Betroffenen“, sagte der Minister.

Unter den Trägern der Fußfessel befinde sich unter anderem ein 47-jähriger Familienvater dreier Kinder aus dem Raum Stuttgart, der wegen Vermögensdelikten verurteilt wurde. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung werde er sich im elektronisch überwachten Hausarrests zu Hause aufhalten, weiter als Verkaufsberater bei einer Fertighausfirma arbeiten und abends seine Vaterrolle ausfüllen können. Ein weiterer Fußfesselträger sei ein 28 Jahre alter, lediger Vater zweier Kinder Oberschwaben, der mehrere Haftstrafen wegen Eigentumsdelikten verbüße. Ihm könne mit der Fußfessel überwachter Freigang gewährt werden. So könne er weiter bei seinem früheren Arbeitgeber, einer Zeitarbeitsfirma, beschäftigt werden. „Diese Beispiele zeigen, dass der Einsatz der Fußfessel der Resozialisierung dient: die Teilnehmer verlieren ihre Arbeitsstellen nicht, und sie werden nicht vollständig aus ihren Familien gerissen“, sagte Goll.

Kosteneinsparung gegenüber Ersatzfreiheitsstrafe
Nicht zuletzt erreiche man durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel im Vergleich zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in einer JVA deutliche Kosteneinsparungen. „Wenn bisher ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht gezahlt hat, musste er die Strafe im Gefängnis absitzen. Das bringt dem Staat nicht nur kein Geld, sondern kostet pro Tag etwa 87 Euro. Die bekommen wir von den Verurteilten meist nicht wieder - wenn sie Geld hätten, hätten sie ja ihre Geldstrafe bezahlt“, meinte Goll.

Die Überwachung eines elektronischen Hausarrests durch eine Fußfessel sei dagegen für den Staat deutlich billiger. „Ein Tag mit der Fußfessel kostet während des Modellversuchs rund 27 Euro. Wenn wir später in den Normalbetrieb übergehen, wird es noch einmal kostengünstiger, weil wir dann die Fixkosten auf eine größere Zahl von Personen umlegen können“, erläuterte der Minister. Der Staat spare durch den Einsatz der Fußfesseln spürbar. Insgesamt werde der Modellversuch netto rund 150.000 Euro kosten, wobei 50.000 Euro für die technischen Dienstleistungen, 40.000 Euro für die psychosoziale Betreuung und 60.000 Euro für die Evaluation eingeplant seien. Damit bestätige sich die in der Gesetzesbegründung abgegebene ursprüngliche Kostenschätzung von etwa 85.000 Euro für die Technik und Betreuung, so der Minister. „Dieses Geld ist als Investition in die Zukunft des baden-württembergischen Strafvollzugs sehr gut angelegt“, sagte Goll.

Moderne Technik in Zusammenarbeit mit privaten Firmen
Für die Technik arbeite das Land mit kompetenten Partnern aus der Sicherheitsbranche zusammen, nämlich den Firmen ADT Service-Center GmbH mit Sitz in Ratingen und Total Walther GmbH mit Sitz in Stuttgart. Die Firmen stellen für den Modellversuch die Computertechnik und die Telefonzentrale zur Verfügung, durch die auflaufende Meldungen an die beteiligten JVAs weitergeleitet werden.

Die Fußfessel-Geräte selbst werden durch die Firmen bei der Firma elmotec Ltd. eingekauft. „Besonders wichtig ist bei der Beteiligung privater Firmen der Schutz der Daten der Verurteilten“, so Goll. Dieser werde dadurch gewährleistet, dass den technischen Dienstleistern niemals Daten der Gefangenen nur anonymisiert erhalte und verarbeite. Den Firmen seien nur die Nummer der Fußfessel, die dazugehörige JVA und die gewünschte Programmierung bekannt, sagte der Minister. Soweit es zu Vorfällen komme, erfolge durch die technische Zentrale eine Meldung an die Torwache der jeweiligen JVA, die Tag und Nacht besetzt sei.

Die JVA könne dann die Meldung dem Gefangenen zuordnen und entsprechend reagieren, sagte Goll. Die Geräte seien auf dem aktuellsten Stand der Technik. Sie könnten zum einen dafür genutzt werden, einen Hausarrest zu überwachen, wobei die Technik so gestaltet sei, dass der Aufenthaltsort des Betroffenen in der Wohnung nicht weiter bestimmt werde. Dies entspreche auch der gebotenen Rücksichtnahme auf die Privatsphäre der Probanden. Es sei zum anderen durch die Nutzung von GPS technisch möglich, den Aufenthaltsort eines Probanden genau zu bestimmen oder sogar ein Bewegungsprofil von ihm zu erstellen. Es werde jeweils im Einzelfall entschieden, ob diese weitergehenden Funktionen einzusetzen seien, sagte der Minister.

Psychosoziale Betreuung durch Fachdienste der JVAs und „Neustart“
„Zum Einsatz der Fußfessel gehört selbstverständlich auch eine psychosoziale Begleitung der Teilnehmer“, so Goll. Diese werde für die Häftlinge im Vollzug durch die Fachdienste der jeweiligen Justizvollzugsanstalten gewährleistet. Für die Teilnehmer im Hausarrest werde die Betreuung durch die Firma Neustart elektronische Aufsicht gGmbH übernommen. Dabei handele es sich um eine Tochterfirma des Vereins Neustart. Einer weiteren Tochterfirma, der Neustart gGmbH, sei bereits seit einiger Zeit die Bewährungshilfe im Land Baden-Württemberg übertragen.

Sorgfältige Auswahl der Probanden - Sicherheit der Bürger hat Priorität
Der Modellversuch bedeute keine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung, so Goll. „Alle Teilnehmer wurden in einem mehrstufigen Prozess ausgewählt, bei dem Priorität hatte, dass die Teilnehmer des Projekts den Einsatz der Fußfessel nicht missbrauchen“, sagte der Minister. Im Gegenteil steigere der Einsatz der Fußfesseln insgesamt betrachtet die Sicherheit der Bürger: „Wenn wir einen zu entlassenden Gefangenen behutsam an die Freiheit gewöhnen, sinkt das Risiko, dass er nach seiner Entlassung wieder Straftaten begeht, weil er sich im Leben in Freiheit nicht zurecht findet. Dabei hilft die Fußfessel“, erklärte Goll.

Werde durch die Fußfessel ein genehmigter Freigang eines Häftlings überwacht, sei auch dies ein mehr an Sicherheit gegenüber vorher: „Wer Freigang genehmigt bekommt und dabei eine Fußfessel trägt, weiß, dass jeder Verstoß auffällt und er jederzeit gefunden werden kann“, meinte Goll.

Hoher wissenschaftlicher Standard
Goll hob hervor, dass bei der Konzipierung des Modellversuchs von Anfang an vorgesehen gewesen sei, dass der Versuch auf hohem wissenschaftlichen Niveau evaluiert werden solle.

„Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, für die Evaluierung des Projekts das Max-Planck-Institut für deutsches und ausländisches Strafrecht in Freiburg zu gewinnen“, sagte der Minister. Dieses Institut sei bei der Forschung und wissenschaftlichen Arbeit auf diesem Gebiet anerkanntermaßen führend. „Wir stellen auf diese Weise sicher, dass wir am Ende des Modellversuchs belastbare Aussagen dazu erhalten, in welchem Bereich der Einsatz von elektronischen Fußfesseln besonders lohnend ist, was gut funktioniert hat, aber auch, was wir noch verbessern können“, so Goll. In der Konzeption des Projekts zeige sich der wissenschaftliche Anspruch unter anderem darin, dass man eine Kontrollgruppe mit weiteren 75 Probanden bilde, bei denen die Fußfessel nicht eingesetzt werde. „Dies dokumentiert den hohen wissenschaftlichen Anspruch des Versuchs“, so der Minister.

Kein unmittelbarer Bezug zur Debatte um Sicherungsverwahrung
Der Minister stellte klar, dass im Rahmen des Modellversuchs keine entlassenen Sicherungsverwahrten mit Fußfesseln ausgestattet würden. Das Modellprojekt betreffe ausschließlich die bereits beschriebenen drei Fallgruppen im baden-württembergischen Strafvollzug. Dennoch habe man die Anwendung auf Sicherungsverwahrte stets im Hinterkopf: „Die Erfahrungen mit diesem Modellversuch werden uns helfen, auch im Bereich der Sicherungsverwahrten die elektronische Überwachung schnell umsetzen zu können, wenn der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft“, so Goll. Man bereite sich bereits auf die Besonderheiten der Überwachung von Sicherungsverwahrten vor.

„Wieder einmal zeigt sich, dass es sich lohnt, dass Baden-Württemberg bei modernen Projekten an vorderster Front steht. Denn nur deshalb haben wir bei uns im Land schon Erfahrungen und Strukturen aufgebaut, die uns bei der aktuellen Debatte um die Überwachung von Sicherungsverwahrte nach der Entlassung helfen“, sagte der Minister.

Versuch dauert zunächst ein Jahr, dann erfolgt Evaluation
Der Modellversuch sei zunächst auf ein Jahr angelegt, so Goll. Nach Ablauf dieser Zeit werde das Max-Planck-Institut gegen Mitte 2012 seinen Evaluationsbericht vorlegen. Geklärt werden solle insbesondere, für welche Gruppen von Betroffenen der Einsatz der Fußfessel besonders hilfreich sei.

Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen werde dann entschieden, wie mit dem Projekt weiter verfahren werde, so der Minister. „Ich rechne fest damit, dass die elektronische Fußfessel ein dauerhafter sinnvoller Bestandteil unseres modernen baden-württembergischen Strafvollzugs wird“, sagte Goll.

Bildunterschrift 1:
Elektronische Fußfessel. Foto: Justizministerium Baden-Württemberg

Bildunterschrift 2:
Elektronische Fußfessel am Fuß. Foto: Justizministerium Baden-Württemberg

Aussender: Justizministerium Baden-Württemberg
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