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Deutschland Bildung Bericht
Nägel mit Köpfen
Schulsport soll 2011 am Ploggensee wieder möglich sein
Redaktion: Dr. Peter Neichel
Eingestellt am  19.10.2010 Aktualitätsende 28.10.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.

Grevesmühlen/gc. Die Stadtvertretung von Grevesmühlen macht Nägel mit Köpfen. Sie beschloss den Rück- und Neubau der Badeanstalt am Ploggensee. Dazu gehören noch in diesem Jahr der Abriss der baufälligen Elemente wie Steg, Ponton und Podest sowie die dazu erforderlichen Erdarbeiten.

Der TÜV-Bericht vom Juni 2010 wies bereits auf zahlreiche, teilweise erhebliche sicherheitsrelevante Mängel bei der bestehenden Anlage hin. Die Abgeordneten folgten mit ihrem Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung, keine Sanierung der bestehenden Einrichtungen vorzunehmen (mit Ausnahme des Eingangsgebäudes), sondern die Mängel durch den Abriss schnellst möglich zu beseitigen und ein entsprechendes Konzept für den Neubau sowie der Nutzung auf den Weg zu bringen.

„Unsere Zielstellung ist es, rechtzeitig zum Saisonbeginn 2011 den Schulsport für unsere Kinder und Jugendlichen wieder zu ermöglichen“, sagt Erich Reppenhagen, Vorsitzender des Bauausschusses. Die Anforderungen an die Badestelle beziehungsweise an die Badeanstalt würden sich aus dem vom Bildungsministerium festgelegten Rahmenplan für den Schulsport ableiten.

Demnach sind bereits für die Grundschule Schwimm- und Springübungen Bestandteile des Lehrplans. Eine für den Schulsport taugliche Schwimmanlage sollte also zumindest ausweisbare Bahnen und Startblocks vorhalten. Für eine nachhaltige Nutzung als Schulsportanlage wäre zudem eine Sprunganlage mit einer Sprunghöhe von ein oder drei Metern ratsam.

„Bei der Einwerbung von Fördermitteln für den Bau unseres neuen Bades müssen wir darauf achten, dass es sich um eine ‚naturangepasste Badestelle’ handelt, die den Anforderungen des Schulsports entspricht und die in der Saison natürlich bewacht ist“, erläutert Erich Reppenhagen die Förderrichtlinien.

Über das Konzept für den Betrieb der Anlage gibt es bereits erste Vorstellungen. Sowohl in der Ausführung als Badeanstalt als auch naturbelassene Badestelle ist eine Verpachtung des Areals insbesondere zur Übertragung der Kosten bei Verzicht auf objektbezogene Einnahmen und/oder bei einem gemeindlichen Zuschuss für den Betrieb denkbar.
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Bildunterschrift 1:
Taucher ermittelten, dass die Anlage im Unterwasserbereich stark geschädigt ist und sich ein Abriss erforderlich macht. Foto: Dr. Peter Neichel

Kontakt:
Dr. Peter Neichel.
eler@gstmail.de

 

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