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Deutschland Medien Pressemitteilung
Auch Behinderte können zahlen
Sellering verteidigt neue Rundfunk-Gebührenordnung
Redaktion: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  18.11.2010 Aktualitätsende 22.11.2010
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Schwerin/gc. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering hat am 17. November 2010 vor dem Parlament die geplante Umstellung der Rundfunkgebühr von einer Geräte- auf eine Haushaltsgebühr verteidigt:

„Die geräteunabhängige Rundfunkgebühr stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig auf eine solide Grundlage. Gleichzeitig soll die Neuordnung der Gebühren aufkommensneutral erfolgen.“ So früh wie möglich und so eng wie möglich seien die demokratischen Fraktionen des Landtages in den Diskussionsprozess einbezogen worden, betonte der Regierungschef.

Die Beibehaltung der Befreiungsregelung für Menschen mit Behinderungen, so wie es die Fraktion DIE LINKE mit einem Antrag an den Landtag forderte, lehnte der Ministerpräsident ab. Durch Urteile des Bundessozialgerichtes seien dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehr enge Grenzen gesetzt. So hätten Richter entschieden, dass die bisher praktizierte Form der Gebührenbefreiung ab einem bestimmten Grad der Behinderung eine Benachteiligung aller anderen Nutzer darstellt. Hauptargument sei, dass heute fast alle Haushalte mit Rundfunkgeräten ausgestattet seien und der Kauf eines Gerätes dem Gericht zufolge für niemanden mehr einen zusätzlichen Aufwand darstelle.

„Der Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nutzt den verbleibenden Spielraum maximal aus. Für sozial Schwache soll sich nichts ändern. Es müssen nur diejenigen Rundfunkgebühren zahlen, die dazu finanziell auch in der Lage sind. Alle anderen Menschen mit Behinderung sollen eine auf ein Drittel reduzierte Rundfunkgebühr bezahlen“, sagte der Ministerpräsident. Im Übrigen werden die Sender dazu angehalten, die Einnahmen der von Menschen mit Behinderungen erbrachten Gebühren zukünftig für den Ausbau barrierefreier Rundfunkangebote einzusetzen.

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Ministerpräsident des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
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