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Deutschland Wirtschaft Pressemitteilung
Die Kunden wussten nichts
Haspa zwar kooperativ, muss jedoch Bußgeld zahlen
Redaktion: Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingestellt am  23.11.2010 Aktualitätsende 29.11.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc. Am 23. November 2010 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit das Bußgeldverfahren gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) mit einem Bescheid in Höhe von 200.000 Euro abgeschlossen. Die Bank hat sich bei der Aufklärung des Datenschutzverstoßes kooperativ gezeigt und das beanstandete Vorgehen eingestellt.

Die Haspa hatte ab Ende 2005 bis August 2010 ihren als selbständige Gewerbetreibende eingesetzten so genannten mobilen Kundenberatern den Zugriff auf Daten der Bankkunden ermöglicht. In einer nicht näher bekannten Anzahl von Fällen konnten diese über den gesamten Zeitraum auch ohne Einwilligungserklärung der Kunden auf deren Kontodaten zugreifen. Dies war bankintern auch bekannt, da anhand der Logdaten seit 2007 regelmäßig Stichproben der Zugriffe erfolgten. Ferner hatte die Bank Charakterprofile der Kunden, die auf Erkenntnissen der modernen Hirnforschung beruhen, unter Nutzung von Kundendaten erstellt, auf die ebenfalls alle mobilen Kundenberater Zugriff hatten. Hierzu wurden sowohl soziodemographische Daten als auch die Produktnutzungsdaten der Kunden herangezogen. Dazu gehörten u.a. Salden etwa von Girokonten wie auch die Anzahl von Buchungen. Die Erstellung der Kundenprofile und deren Nutzung erfolgten ohne Wissen der Bankkunden.

Dazu Prof. Dr. Johannes Caspar: „Bei den Bankdaten handelt es sich um sehr sensible Daten, die sehr viel über die einzelnen Kunden aussagen. Wir haben uns bei der Verhängung des Bußgeldes an Schwere und Ausmaß des Datenschutzverstoßes sowie daran orientiert, dass dessen Höhe den daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll. Ferner setzen wir hiermit ein Zeichen gegen den Einsatz moderner Methoden des Neuromarketing unter Außerachtlassung des Datenschutzes und gegen einen gläsernen Bankkunden. Zugunsten der Haspa war zu berücksichtigen, dass die Verantwortlichen eine zügige Aufklärung ermöglicht haben und in den aufsichtsbehördlichen Gesprächen kooperativ waren. Ferner hat die Haspa den Mitarbeitern des mobilen Vertriebs bereits am 9. Juli 2010 die Berechtigung des Kundenzugriffs entzogen. Unsere Prüfung hat ergeben, dass seit dem 30. August ein geändertes technisches Verfahren eingesetzt wird, das den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird, und dass die unzulässigen Kundenprofile gelöscht wurden. Die Verantwortlichen haben uns gegenüber deutlich gemacht, dass die Haspa künftig dem Datenschutz einen hohen Rang einräumen wird. Nach Abschluss des gegenwärtigen Verfahrens bietet sich durchaus die Chance für einen Neuanfang. Wir haben der Haspa angeboten, bei datenschutzrechtlichen Fragen unsere Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe, dass davon im Sinne eines präventiven Datenschutzes künftig Gebrauch gemacht wird.“
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Aussender:
Prof. Dr. Johannes Caspar
Tel. 040-428 54 4041
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