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Deutschland Wirtschaft Kolumne
Die Kommune als Unternehmer
Redaktion: Werner Röpert, BVMW Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  29.11.2010 Aktualitätsende 06.12.2010
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Schwerin/gc. Die Einkommensquellen von Kommunen sind Steuern und Abgaben. Sie werden durch Unternehmen und Bürger gezahlt. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns arbeitet mit der Novellierung der Kommunalverfassung auf eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen hin. Wir wissen jedoch, dass eine eigene wirtschaftliche Betätigung von Kommunen in höchstem Maße riskant ist.

Das unternehmerische Risiko wird im Haftungsfall auf die Gemeinschaft verlagert. In gleichem Maße wird den kleinen und mittleren Betrieben die Geschäftsgrundlage entzogen. Die geschwächten Unternehmen fallen als Steuerzahler aus, die Menschen verlieren ihre Jobs und sind letztlich auf Alimentierung aus öffentlichen Mitteln angewiesen. Kommunen haben die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Mehr nicht. Das ist die tragende Säule kommunaler Selbstverwaltung. Den Kommunen sollen weitere Betätigungsfelder für die Generierung von Einnahmen eröffnet werden. Vor allem die vorgeschlagenen Änderungen im Abschnitt 6  „Wirtschaftliche Betätigung“ sind Einfallstore für ein undifferenziertes wirtschaftliches Eingreifen von Kommunen in den Markt. Zwar werden Zulässigkeitskriterien definiert, und es wird von einem öffentlichen Zweck gesprochen, der ein solches kommunales Unternehmen zu rechtfertigen hat. Doch wer entscheidet darüber, was noch öffentlicher Zweck und was noch zulässig ist?

Zu allem Überfluss sollen Unternehmer der Kommune nachweisen, dass deren wirtschaftliche Betätigung keinem öffentlichen Zweck entspricht. Und der Unternehmer muss beweisen, dass er seine Leistung noch günstiger anbieten kann. Besorgniserregend ist der Aspekt „Nebentätigkeit von untergeordneter Bedeutung“ im Absatz 2 des § 70. Damit wird es möglich, dass künftig Kommunalunternehmen (wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften) Tankstellen, Autohäuser, Zeitungsverlage, Baubetriebe, IT-Unternehmen et cetera betreiben können. Die Verknüpfung amtlicher/behördlicher Tätigkeiten mit privatwirtschaftichen Interessen ist ein untrennbarer Widerspruch, der in anderen Fällen bislang immer als Korruption galt. sac à main louis vuitton pas cher , chaussure louboutin pas cher , sac longchamp pas cher , nike air force one pas cher , sac louis vuitton pas cher , air max 90 pas cher , nike air max pas cher , air jordan 6 retro pas cher , christian louboutin pas cher

Aussender: Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), Werner Röpert, Landesbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern, Verantwortlicher für Westmecklenburg, die Hansestadt Wismar sowie  für die Landeshauptstadt; Gartenweg 44, 19057 Schwerin, Tel. 0385-4 77 343 2, Fax: 0385 -4 77 369 2, werner.roepert@bvmw.de , http://www.bvmw.de

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