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Deutschland Umwelt Pressemitteilung
Erste Hürde genommen
Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH
Redaktion: Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Eingestellt am  02.12.2010 Aktualitätsende 03.12.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc. REACH, die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien, bis Mitte 2018, chemische Stoffe zu analysieren und Daten zu Stoffeigenschaften und Expositionen zu sammeln, Sicherheits­bewertungen vorzunehmen sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung vorzuschlagen. Am 30. November 2010 endet die erste Registrierungsfrist.

Viele Hersteller und Importeure in Hamburg haben in den vergangenen Wochen mit Hochdruck an der Fertigstellung der umfangreichen Registrierungs­dossiers für hochvolumige Stoffe oder gefährliche Stoffe gearbeitet.

Im Rahmen des von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit geförderten und von vielen Akteuren aus Kammern, Verbänden, Unternehmen und Behörden gemeinsam getragenen REACH Hamburg-Netzwerkes wurde am 29. November 2010 ab 13 Uhr im ELBCAMPUS Bilanz gezogen. Hamburger Unternehmen informieren in diesem Rahmen über ihre Erfahrungen mit der Umsetzung von REACH und geben Empfehlungen für zukünftige Anforderungen.

Zugleich endet mit Ablauf dieses Jahres auch die öffentliche Förderung des REACH-Hamburg-Netzwerkes. Unter der inhaltlichen und organisatorischen Leitung der Ökopol GmbH wurde der Umsetzungsprozess über fast vier Jahre begleitet, um am Standort Hamburg die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu erhalten und somit auch Beschäftigung zu sichern. Über die wichtige Phase der Vorregistrierung im Jahr 2008 sowie die jetzt anstehende erste Registrierung wurde durch verschiedene Unterstützungs- und Kommunikations­elemente versucht, den Unternehmen Informationen und praktische Lösungsansätze zu bieten und regionaler Kristallisationspunkt zu sein. Nach ersten Einschätzungen der beteiligten Akteure ist dies in hervorragender Weise gelungen. Eine eigenständige Fortführung der Netzwerkaktivitäten wird angestrebt und derzeit geprüft.

Der Senator für Wirtschaft und Arbeit, Ian Karan, begrüßt die Bereitschaft der Beteiligten, das Netzwerk aufrecht zu erhalten: „Eine Fortsetzung von REACH Hamburg wäre für uns Lob und Bestätigung zugleich, mit diesem doch einmaligen Projekt zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Recht die richtigen Impulse gesetzt zu haben.“

Zudem sieht Senator Karan in einer guten Vernetzung der Betroffenen die Chance, auch weiterhin von den gegenseitigen Erfahrungen zu profitieren und so zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Hamburg beizutragen.

Über REACH:
Die EU-Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 (REACH) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, mithin für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. REACH verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien, bis Mitte 2018 chemische Stoffe zu analysieren und Daten zu Stoffeigenschaften und Expositionen zu sammeln, Sicherheits­bewertungen vorzunehmen sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung vorzuschlagen. Besonders besorgniserregende Stoffe müssen darüber hinaus ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Aussender:
Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Tel.: 040-42 84 11 62 7
Pressestelle@bwa.hamburg.de christian louboutin soldes , ray ban uk , air max bw pas cher , sac à main louis vuitton pas cher , air jordan pas cher , nike free pas cher , sac louis vuitton pas cher , tn requin pas cher , louis vuitton borse
http://www.hamburg.de/bwa
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