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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Peinlich, raffgierig, kinderfeindlich
Verwertungsgesellschaften verlangen Urheberrechtsgebühren von Kitas
Redaktion: Deutsche Kinderhilfe Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  13.12.2010 Aktualitätsende 16.12.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Güstrow/gc. Ein intelligenter Mitarbeiter eines so genannten Verwertungsunternehmens hat eine bislang nicht erkannte Auslegungsmöglichkeit des Urheberrechtsgesetzes erkannt, und nun verlangen so genannte Verwertungsgesellschaften wie die VG ( Verwertungsgesellschaft Musikedition ) in Kassel von den Kitas des Landes erstmalig Lizenzgebühren für das Kopie-ren von Texten und Noten, die darüber hinaus mit nicht unerheblichem bürokratischem Auf-wand bei der Abrechnung verbunden sind.

Rechtlich völlig korrekt, und natürlich sollen die Künstler für Ihre Arbeit und ihre geistiges Eigentum entlohnt werden. Und dennoch einfach nur peinlich, raffgierig und kinderfeindlich. Denn seit Jahrzehnten wären derartige Lizenzgebühren zu entrichten gewesen, und niemandem ist eine derartige Auslegungsmöglichkeit bis heute aufgefallen.

Vielleicht hat der Gesetzgeber damals auch gar nicht daran gedacht, dass das Urheberrechtsgesetz derartig kinderfeindliche Auswirkungen haben kann.

Und nun soll dort abkassiert werden, dort wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist, in unseren Kitas, die genügend andere Probleme haben.

Die Deutsche Kinderhilfe e.V. stellt sich die Frage, ob die Verwertungsgesellschaften mit demselben Engagement Lizenzgebühren für oft in den Pausen so genannter rechter Konzerte abgespielte Musik von Tonträgern erheben?

Bislang ist anscheinend nicht einmal den betroffenen Künstlern aufgefallen, dass sie auf Einnahmen aus dem Kopieren von Liedtexten und Noten in Kitas verzichtet haben, und ver-mutlich dürfte die Mehrzahl von ihnen auch gerne darauf verzichtet haben, eben weil es um unserer aller Kinder geht, denen musikalische Früherziehung einfach gut tut.

Nicht alle Träger haben die angebotenen Verträge unterschrieben. Und das ist gut so. Durch die Entdeckung des oben genannten findigen Mitarbeiters, der möglicherweise auch noch stolz darauf ist, was er herausgefunden hat, ist deutlich geworden, dass das Urheberrechtsgesetz in diesem Punkt lebensfremd und kinderfeindlich ist.

Und ein kinderfeindliches Gesetz ist dann kinderfreundlich zu machen. In diesem Fall vom Bundesgesetzgeber, denn das Urheberrechtsgesetz ist ein so genanntes Bundesgesetz, für das das Bundesjustizministerium zuständig ist.

Die Deutsche Kinderhilfe appelliert an unsere Landesjustizministerin Uta-Maria Kuder, sich über die Justizministerkonferenz dringend für eine kinderfreundliche Nachbesserung des Urheberrechtsgesetzes stark zu machen. Alternativ sollte über eine diesbezügliche Initiative über den Bundesrat nachgedacht werden. Und zwar so schnell wie möglich.

Auf Bundesebene und in allen Ländern wird darüber diskutiert, wie wir unser Land kinder-freundlicher machen können.
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Und noch ein Hinweis an die VG und benachbarte Unternehmen
mit gleichen Aufgaben:
Vielleicht sollten Sie auch noch überprüfen, ob Sie nicht für von Tonträgern abgespielte Mu-sik bei Bestattungen Lizenzgebühren erheben können. Der Widerstand der Angehörigen dürfte sehr gering sein. Ich haben Ihnen hiermit eine weite-re Einnahmequelle aufgezeigt, die sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwick-lung noch besser erschließen lassen dürfte als den Weg über Kinder zu wählen.

Aussender:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Rainer Becker
Vorstandsvorsitzender
Tel.: 0151-153 125 03
becker@kinderhilfe.de
http://www.kinderhilfe.de
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