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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Was ändert sich für Arbeitnehmer
Wegfall der Lohnsteuerkarte ab 2011
Redaktion: Finanzministerium des Landes Brandenburg
Eingestellt am  02.01.2011 Aktualitätsende 18.01.2011
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Potsdam/gc. Für das Jahr 2011 erhalten Arbeitnehmer keine neuen Lohnsteuerkarten aus Papier mehr. Hintergrund ist die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren.

Was sind die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer? Was mache ich, wenn ich für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötige? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen hat das Ministerium der Finanzen im Folgenden zusammengestellt.

Wieso entfällt die Lohnsteuerkarte aus Papier ab 2011?
Der Grund für den Wegfall der Lohnsteuerkarte ist die schrittweise Umstellung auf ein elektronisches Verfahren. In einem ersten Schritt war bereits die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig geworden. Die dort vermerkten Informationen (Jahreslöhne, -steuern und -abgaben) werden schon seit dem Jahr 2005 elektronisch von den Arbeitgebern an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Arbeitgeber brauchen seitdem die Lohnsteuerkarten am Ende des Jahres nicht mehr an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurücksenden. In einem zweiten Schritt sollen ab dem Jahr 2012 auch die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vermerkten Informationen elektronisch bereit gestellt werden. Im Zuge der Umstellung behalten die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Die wichtigsten Änderungen:
Für Arbeitnehmer entfällt die Weitergabe der Lohnsteuerkarten an den Arbeitgeber und die Lohnsteuerkarte 2010 kann einfach für 2011 beim Arbeitgeber verbleiben. Neu ist auch, dass ab dem Jahr 2011 die Finanzämter statt wie bisher die Meldebehörden für Änderungen der so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie beispielsweise einem Wechsel der Steuerklasse oder der Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen zuständig sind.

Was mache ich, wenn ich für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötige?
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Was passiert, wenn die Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden ist?
In diesen Fällen stellt das zuständige Finanzamt für das Jahr 2011 eine Ersatzbescheinigung aus.

Hat ein Arbeitnehmer Schwierigkeiten beim neuen elektronischen Verfahren, wenn er keinen Internetzugang hat?
Nein, es treten keine Schwierigkeiten auf. Denn die Übermittlung der Lohndaten an die Finanzverwaltung wird durch den Arbeitgeber vorgenommen, nicht durch den Arbeitnehmer. Die elektronische Übermittlung der Daten für die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt zwar auf Veranlassung des Arbeitnehmers; der eigentliche Datenaustausch findet aber zwischen Verwaltung (Bundeszentralamt für Steuern, Gemeinde beziehungsweise Finanzamt) und dem Arbeitgeber statt.

Was benötigt mein Arbeitgeber ab dem Jahr 2012 anstelle der Lohnsteuerkarte?
Anstelle der Lohnsteuerkarte benötigt der Arbeitgeber nur noch einmalig die steuerliche Identifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie eine Auskunft darüber, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Weiterführende Informationen:
https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php#

Aussender:
Thomas Vieweg
Pressereferent
Ministerium der Finanzen                                     
Land Brandenburg
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Fax   0331-866 6666
thomas.vieweg@mdf.brandenburg.de
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