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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Unter Schutz
Pufferzone für Potsdamer Welterbe beschlossen
Redaktion: Ministerium für Wissenschaft des Landes Brandenburg
Eingestellt am  22.02.2011 Aktualitätsende 24.02.2011
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Potsdam/gc. Die Landeshauptstadt Potsdam schützt die Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ künftig mit einer Pufferzone. Dazu haben Brandenburgs Kulturministerin Martina Münch, Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs, der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Hartmut Dorgerloh und der Chef des Landesamtes für Denkmalpflege, Detlef Karg heute in Potsdam eine Vereinbarung unterzeichnet.

In der Deklaration wird die Unterstützung in Bestand und Wertigkeit dieser einzigartigen Kulturlandschaft als Ziel angegeben. Die seit dem 17. Jahrhundert gewachsenen Siedlungsstrukturen sollen erhöhte Aufmerksamkeit bei der weiteren Stadtentwicklung erlangen. Damit wird zudem eine Auflage der UNESCO-Welterbe-Konvention „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ erfüllt. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird ein Großteil des Potsdamer Stadtgebietes als klar definierte Schutzzone für das Weltkulturerbe ausgewiesen.

Kulturministerin Martina Münch: „Mehr als 180 Staaten haben das UNESCO-Übereinkommen von 1972 zum Schutz des Welterbes unterzeichnet. Es ist damit das erfolgreichste Übereinkommen, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes verabschiedet worden ist. Die Schlösser und Parks von Potsdam sind Bestandteil dieses universellen Kulturerbes der Menschheit. Sie haben eine enorme Bedeutung und genießen außerordentlichen Schutz, gestern wie heute, auch in Zeiten sozialen und wirtschaftlichen Wandels. Die Ausweisung von engerer und weiterer Pufferzone ist ein Signal, dass Potsdam sich dieses großartigen Erbes und der daraus erwachsenen Verantwortung bewusst ist.“

Oberbürgermeister Jann Jakobs: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt zur Sicherung des Welterbes getan.“

Innerhalb der engeren Pufferzone sollen Vorhaben, die eine Neubebauung oder eine bauliche Veränderung der Außenansichten zum Gegenstand haben, einer näheren Überprüfung nach Maßgabe der Vereinbarung unterzogen werden. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soll aber kontinuierlich überprüft werden.

Die Deklaration der Pufferzone dient weder dem Ersatz noch der Ergänzung der bestehenden Vorschriften zum Schutz des Welterbes. Sie schafft oder begründet keine über die Regelungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes oder sonstiger fachgesetzlicher Bestimmungen hinausgehenden zusätzlichen materiell-rechtlichen Regelungen, sondern beschreibt lediglich den Raum, in dem in Anwendung der bestehenden gesetzlichen Bindungen in besonderer Weise beobachtet werden soll, inwieweit sich Änderungen durch Planungen oder Bauvorhaben nachteilig auf die nach § 2 Abs. 3 BbgDSchG geschützte Umgebung der Welterbestätte auswirken können.

Die Deklaration soll eine Orientierungshilfe für die Parteien der Verwaltungsvereinbarung darstellen, um für die Welterbestätte drohende negative Einflüsse frühzeitig erkennen und hierauf im Rahmen der rechtlich bestehenden Instrumentarien reagieren zu können. Die dauerhafte Erhaltung der Welterbestätte und ihres Erscheinungsbildes soll bei baulichen Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Genehmigungsverfahren in der Pufferzone werden damit weder qualitativ noch quantitativ erschwert.

Aussender:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Pressestelle
14467 Potsdam
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