Neues Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten München/gc/ihk. Das neue Gleichbehandlungsgesetz ist zum 18. August in Kraft getreten. Unternehmen müssen sich auf die neuen Vorschriften im Arbeits- und Zivilrechtrecht einstellen. Das Gesetz verbietet rund um den Arbeitsplatz Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Außerdem muss im Unternehmen ein Ansprechpartner für Diskriminierungsbeschwerden benannt werden und der Gesetzestext allen Mitarbeitern z.B. durch einen Aushang zugänglich sein. Die IHK München befürchtet aufgrund der neuen Rechtslage eine wachsende Verunsicherung bei der Unternehmen bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen oder Kündigungen. "Da das Gleichbehandlungsgesetz immer noch über die EU-Vorgaben hinaus geht, bedeutet dies einen Standortnachteil für die deutschen Unternehmen", kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Dörfler. Als Sofortmaßnahme hat die IHK München ein Merkblatt herausgegeben, das Unternehmen über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften informiert. Das Merkblatt gibt es unter www.muenchen.ihk.de /Recht und Fair Play/Arbeitsrecht abgerufen werden. Für weitere Informationen gibt es vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Broschüre, die zum Preis von 12,60 EUR unter www.dihk.de/Publikationen bestellt werden kann. Kontakt: Monika Herbutt, Tel. (+49) 089 5116-490 oder herbutt@muenchen.ihk.de. |