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Deutschland Wirtschaft Fachbeitrag
Reform des deutschen GmbH-Rechts
Auf der Ziel-Geraden
Die Mini-GmbH kommt
Redaktion: Daniel Hirsch
Eingestellt am  19.08.2008 Aktualitätsende 31.12.2008
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Neustrelitz/rw/hirsch. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Der Bundesrat muss der GmbH-Reform noch zustimmen. Mit dem Inkrafttreten ist zum 1. November dieses Jahres zu rechnen. Als mögliche Einstiegsvariante (Existenzgründer) ist eine so genannte „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ („Mini-GmbH“) vorgesehen. In dieser Möglichkeit ist kein Mindeststammkapital vorgesehen. Eine Mini-GmbH kann bereits mit einem Euro gegründet werden. Anstelle des Titels „GmbH“ muss diese zwingend die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Die Gewinne der Unternehmergesellschaft dürfen zunächst nicht voll an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ein Viertel des Jahresüberschusses ist jährlich in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Sobald ein Eigenkapital von wenigstens 25.000 Euro angespart worden ist, darf die Unternehmergesellschaft in eine klassische „GmbH“ umfirmieren, muss dies aber nicht. Durch die Umfirmierung entfällt die Ansparpflicht. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer klassischen GmbH bleibt unverändert bei 25.000 Euro.       

Daniel Hirsch

Kontakt zum Autor dieses Beitrags:

MWH Matussek Walte Hirsch
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 30
17235  Neustrelitz
Deutschland
Tel.: 03981-203291
Fax: 03981-203294
hirsch@mwh-berater.de

 

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