Hamburg/gc. Der Hamburger Senat hat am 19. Juli 2011 das Zustandekommen des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“ formell festgestellt.
Das Anliegen der Initiatoren ist vom 2. Juni bis 22. Juni 2011 von mindestens 62.732 zur Bürgerschaft wahlberechtigten Personen durch Unterschrift unterstützt worden.
Ziel des Volksbegehrens ist es, dass Senat und Bürgerschaft alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu überführen.
Die Bürgerschaft hat nun vier Monate Zeit zu entscheiden, ob sie dem Volksbegehren entsprechen will. Die Frist beginnt nach der Sommerpause der Bürgerschaft und läuft vom 16. August bis zum 15. Dezember 2011.
Verstreicht die Frist, ohne dass die Bürgerschaft das Anliegen übernimmt, können die Initiatoren binnen eines Monats die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Der Volksentscheid würde dann am Tag der nächsten Bürgerschafts- oder Bundestagswahl stattfinden.
Auf Antrag der Initiatoren kann der Volksentscheid auch an einem anderen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden, frühestens jedoch am Sonntag, 22. April 2012.
Aussender: Behörde für Inneres und Sport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frank Reschreiter Tel.: 040-42 83 92 673 pressestelle@bis.hamburg.de http://www.hamburg.de/innenbehoerde sac longchamp pliage pas cher , christian louboutin pas cher , sac à main louis vuitton pas cher , sac à main longchamp soldes , air jordan pas cher , nike air max 90 pas cher , nike blazer pas cher , air jordan pas cher , louis vuitton soldes
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