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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Rückfallgefährdete ständig im Blick
Permanente Überwachung von Gewalt- und Sexualstraftätern beschlossen
Redaktion: Justizministerium Baden-Württemberg
Eingestellt am  21.07.2011 Aktualitätsende 24.07.2011
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.

Stuttgart/gc. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, sich an einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen zu beteiligen – um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualstraftäter zu gewährleisten.

„Die Angst in der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern ist groß“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart: „Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wollen wir den Sicherheitsbehörden ein zusätzliches Instrument an die Hand geben, mit dem die Rückfallgefahr von früheren Tätern minimiert werden kann und der Schutz der Öffentlichkeit weiter verbessert wird.“

Die elektronische Überwachung kommt nur für Straftäter in Betracht, die ihre Strafe verbüßt haben und aus rechtlichen Gründen zwingend entlassen werden müssen. Sofern sie als weiterhin gefährlich beurteilt werden, müssen sie für die Überwachung eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen. Über ein GPS-System und zusätzlich über Mobilfunktechnik wird der Aufenthaltsort permanent erfasst.

Nährt sich die überwachte Person entgegen richterlicher Weisung beispielsweise einem Spielplatz oder einem Kindergarten, wird sie zunächst durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Ignoriert sie den Alarm, informieren die Mitarbeiter der Überwachungsstelle umgehend die Polizei vor Ort.

„Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel. Wir setzen aber darauf, mit ihr in geeigneten Fällen neue Verbrechen verhindern zu können“, sagte der Minister. Er wies darauf hin, dass die elektronische Überwachung auch der Resozialisierung Straffälliger dienen könne.

Stickelberger rechnet damit, dass die Überwachung landesweit für bis zu 60 Personen im Jahr angeordnet wird. Für das Jahr 2011 bringe das Kosten in Höhe von 250.000 Euro mit sich, für die folgenden Jahre seien jeweils 420.000 Euro veranschlagt.

Hintergrund:
Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen in Kraft getreten. Damit wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Verurteilten möglich, die unter Führungsaufsicht stehen. Infrage kommen damit Personen, die wegen einer schwerwiegenden Straftat verurteilt wurden und nach mindestens drei Jahren Strafhaft oder nach dem Ende einer Maßregel entlassen werden müssen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung muss von einem Gericht angeordnet werden, in der Regel sind dafür die Strafkammern an den Landgerichten zuständig.

Um Parallelstrukturen in den einzelnen Ländern zu vermeiden, haben sich die Justizminister im Mai 2011 auf eine bundesweit einheitliche Umsetzung geeinigt. Dafür wird in Hessen eine Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder eingerichtet. Grundlage hierfür ist ein Staatsvertrag.

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg

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Europa/gc Deutschland/gc Baden-Wüttermberg/gc

 

ERGÄNZUNG

Maßnahmen zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung Zentrale Datenverarbeitung und Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Hessen

12.05.2011 - Pressemitteilung
Justizminister Hahn: „Hessen stellt bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung anderen Ländern Know-How und Manpower zur Verfügung.“
 
Für die  in der kommenden Woche in Halle tagende Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) hat Hessen gemeinsam mit Bayern einen Beschluss zur zentralen Datenverarbeitung und Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder zur Umsetzung von Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter vorbereitet. Der hessische Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa – Jörg-Uwe Hahn – erklärt hierzu: „Nach den positiven Erfahrungen die Hessen seit über zehn Jahren mit dem Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachungsmaßnahmen hat, wird Hessen sein Know-How und auch seine Manpower anderen Bundesländern zur Verfügung stellen. Es ist beabsichtigt, bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung die technische Datenverarbeitung und bei der neu einzurichtenden Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder das fachliche Monitoring bundesweit zentral anzusiedeln.“

Spätestens die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung hätten Anlass gegeben, über neue Formen des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen und über neue Wege des Schutzes vor rückfallgefährdeten Tätern nachzudenken, erklärte Hahn. „Die Bundesregierung hat hierfür bei der Reform der Sicherungsverwahrung im letzten Jahr die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Nunmehr besteht im Rahmen der Führungsaufsicht, die grundsätzlich nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, aber auch nach der Entlassung nach vollständiger Vollstreckung einer langjährigen Freiheitsstrafe eintritt, die Möglichkeit, die Betroffenen zu verpflichten, eine elektronische Überwachung ihres Aufenthaltsortes zu dulden (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB).

Es liege nun an den Ländern, dies umzusetzen. Hessen habe bereits seit über zehn Jahre gute Erfahrungen mit der sogenannten elektronischen Fußfessel gemacht. Diese wurde allerdings bislang nur im Rahmen von Bewährungsauflagen oder zur Vermeidung von Untersuchungshaft eingesetzt. „Künftig wird durch technische Mittel der konkrete Aufenthaltsort des Betroffenen protokolliert und fortlaufend an die gemeinsame Kontrollstelle gemeldet. Die Aufenthaltsbestimmung erlaubt Rückschlüsse auf das Verhalten des Betroffenen. Zeichnet sich ab, dass die Gefahr eines Rückfalls entsteht oder zunimmt, kann hierauf angemessen reagiert werden, angefangen von einer Ansprache an den Betroffenen bis hin zu einer verstärkten Überwachung durch die Polizei.

„Ich freue mich sehr, dass unter Bereitstellung der hessischen Stellen die Möglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in den Ländern nun rasch ausgebaut werden können“, sagte Hahn. Neben der Datenverarbeitung durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung soll bei der Gemeinsamen IT-Stelle in Bad Vilbel die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder eingerichtet werden. Hierfür sind vorläufig elf zusätzliche Stellen vorgesehen. Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder soll noch im Laufe dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Die Einzelheiten sollen in einem Staatsvertrag der Länder geregelt werden.

„Auch wenn die Ansätze vielsprechend und vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zwingend erforderlich sind, darf man sich nichts vormachen: Maßnahmen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung sind kein Allheilmittel: Sie können weder die Sicherungsverwahrung ersetzen noch können sie eine hundertprozentige Sicherheit vor Rückfällen von Straftätern garantieren. Aber sie erweitern die Möglichkeiten der Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit in einem zentralen Bereich“, sagte Hahn abschließend.

Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de sac longchamp pas cher , jordan pas cher , louboutin pas cher , air max 1 pas cher , louis vuitton pas cher , fake ray bans , nike air max 1 pas cher , air max pas cher , louis vuitton borse

 

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