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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Abtreibungen nicht rechtswidrig
Schwangerschaftsabbrüche in Mecklenburg-Vorpommern sinken
Redaktion: Techniker Krankenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  28.08.2011 Aktualitätsende 05.09.2011
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.

Schwerin/gc. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Zahl der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche im Mecklenburg-Vorpommern um 17 Prozent gesunken. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) am 25. August 2011mitteilte, beendeten im letzten Jahr 3.085 Frauen und Mädchen aus Mecklenburg-Vorpommern eine ungewollte Schwangerschaft. Im Jahr 2000 waren es noch 3.718, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden.

Die Schwangerschaftsabbrüche bei den jungen Frauen unter 18 Jahren sind ebenfalls rückläufig. Die Fallzahl sank von 296 im Jahr 2000 auf zuletzt 90 im vergangenen Jahr, darunter waren auch 41 Mädchen unter 15 Jahren. „Trotz des Rückgangs erkennen wir weiteren Aufklärungsbedarf“, sagt Heike Schmedemann, Sprecherin der TK in Mecklenburg-Vorpommern, „denn für Versicherte bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel.“

Die TK appelliert, das Thema Verhütung nicht zu vernachlässigen. Trotz modernster Verfahren stellt jeder entsprechende Eingriff eine körperliche und psychische Belastung für die betroffenen Frauen dar.

Die Mehrzahl der Abbrüche in Mecklenburg-Vorpommern wurde nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung einer anerkannten Beratungsstelle vorgenommen, 38 Abbrüche aufgrund einer medizinischen Indikation.

Hintergrund:
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. Ein Arzt trifft diese Feststellung. Die TK bezieht sich auf die Informationen des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen betreffen Frauen mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Medizinische Gründe
Für die Schwangere besteht Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.

Kriminologische Gründe
Es sprechen dringende Gründe für die Annahme, dass die Schwangerschaft auf einer rechtswidrigen Tat nach §§ 176 bis 179 STGB (Strafgesetzbuch) beruht. Der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen werden.

Aussender:
Heike Schmedemann
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 142
19053 Schwerin
Tel.: 0385-76 09 56 7 nike air jordan pas cher , louis vuitton pas cher , sac à main louis vuitton soldes , air jordan pas cher , jordan 3 retro pas cher , louboutin sale , sac à main louis vuitton pas cher , christian louboutin uk , sac à main longchamp soldes
heike.schmedemann@tk.de
http://www.tk.de/lv-mecklenburgvorpommern

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