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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Auf die billige Tour?
Unsoziales Verhalten nicht belohnt
Redaktion: Techniker Krankenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  23.10.2011 Aktualitätsende 03.11.2011
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Schwerin/gc. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder von Ehepaaren, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist (AZ: 1 BvR 429/11).

Mit dieser Auffassung wies das höchste deutsche Gericht die Beschwerde einer Frau zurück, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung kostenfrei mitversichern lassen wollte. Die Frau ist berufstätig und pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Ihr Mann ist selbstständig und privat versichert. Eine Familienversicherung für die Kinder ist nach gesetzlichen Vorschriften so nicht möglich; für alle Kinder müssen Prämien in der privaten Krankenversicherung gezahlt werden.

Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und eine bessere medizinische Versorgung: Argumente, mit denen die rund 50 Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) gerne neue, insbesondere junge und gesunde Kunden umwerben. Die Angebote klingen durchaus verlockend, doch oft folgt die böse Überraschung in Form von stark steigenden Prämien im Alter, Prämienzahlungen auch im längeren Krankheitsfall oder Leistungslücken bei Billigtarifen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) in Mecklenburg-Vorpommern warnt vor einem übereilten Wechsel in die PKV und empfiehlt, sich einen Überblick zu verschaffen und sorgfältig die Vor- und Nachteile zwischen gesetzlicher und privaten Krankenversicherung abzuwägen.

„Gesundheitsprüfung, Prämien nach Alter und Geschlecht und Risikozuschläge, so etwas gibt es in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht“, bestätigt Heike Schmedemann, Sprecherin der TK in Mecklenburg-Vorpommern.

Außerdem können Privatversicherer auch Kunden abweisen. In der GKV haben Versicherte die Garantie, von Ärzten und Zahnärzten mit Kassenzulassung behandelt zu werden. Bei Privatpatienten sind die Ärzte nur in Notfällen zur Behandlung verpflichtet. Das gilt auch im sogenannten Basistarif der PKV.

„Übrigens können Kunden in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits mit Beginn ihrer Mitgliedschaft Leistungen in Anspruch nehmen“, so Schmedemann. In der PKV dagegen besteht in der Regel eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Auch Familien sind in der GKV besser gestellt. Ehegatten und Kinder können in der PKV nicht kostenfrei mitversichert werden. Für jedes einzelne Familienmitglied müssen separate Verträge abgeschlossen und Prämien gezahlt werden.

So manch ein Privatversicherter wird in den letzten Wochen des Jahres nur ungern seinen Briefkasten öffnen. Denn dann erhalten viele Versicherte Post von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) – nicht selten verbunden mit der Ankündigung von Prämiensteigerungen. Im Durchschnitt steigen die Prämien in der PKV um 4,5 bis sechs Prozent pro Jahr.

Aussender:
Heike Schmedemann
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 142
19053 Schwerin

Tel.: 03 85-76 09-567
heike.schmedemann@tk.de
http://www.tk.de/lv-mecklenburgvorpommern

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