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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Deutsch als Staatssprache?
Verein Deutsche Sprache e.V. will Deutsch im Grundgesetz
Redaktion: Sonja Steffen, MdB
Eingestellt am  11.11.2011 Aktualitätsende 21.11.2011
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.

Berlin/gc. Zur öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags zur Forderung, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen:

Möchte wirklich jemand behaupten, Deutsch sei in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Sprache des öffentlichen Raumes? Der Verein Deutsche Sprache e.V. tut genau dies und fordert in einer Petition, Deutsch als Staatssprache im Grundgesetz festzuschreiben.

Das Vorhaben stößt zu Recht auf große Vorbehalte, weshalb auch eine Petition gegen die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz beim Parlament eingereicht wurde. Zu beiden Eingaben fand am 7. November 2011 eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses statt, bei der schnell klar wurde, dass die Diskussion um die deutsche Sprache eigentlich eine polemisch geführte Integrationsdebatte ist.

Gerade noch feierten wir den 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. „Wer in der dritten oder vielleicht sogar in der vierten Generation in Deutschland lebt, kann nicht mehr als Migrant bezeichnet werden“ stellte dazu die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung kürzlich fest.

Das sieht der Verein Deutsche Sprache e.V. jedoch anders und erhebt in seiner Eingabe den unsachlichen Vorwurf der Integrationsverweigerung, der sich vor allem an Deutsche mit türkischen Wurzeln richtet.

Damit dies nicht als Mehrheitsmeinung der Bevölkerung stehen bleibt, hat Prof. Dr. Anatol Stefanowitsch, Sprachwissenschaftler an der Universität Hamburg, eine Gegenpetition verfasst. Er führte vor dem Petitionsausschuss zutreffend aus, dass absolut keine Notwendigkeit einer Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz besteht. Schließlich ist das Deutsche im Bund und in allen Bundesländern Amtssprache und unzweifelhaft die Hauptsprache des öffentlichen Lebens. Wie die Vertreter der Oppositionsparteien plädierte auch Prof. Stefanowitsch vielmehr für Sprachvielfalt in Deutschland und verwies auch auf Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem unter anderem geregelt ist, dass niemand wegen seiner Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden darf.


Aussender:
Sonja Steffen, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-74610
Fax: 030-227-76610
sonja.steffen@bundestag.de
http://www.bundestag.de

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