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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Kontopfändungsschutz sichern
Recht auf ein Guthabenkonto einführen
Redaktion: Sonja Steffen, MdB
Eingestellt am  10.12.2011 Aktualitätsende 14.12.2011

Dieser Beitrag kann im vollen Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Berlin/gc. Zur 1. Lesung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion „Recht auf ein Guthabenkonto einführen – Kontopfändungsschutz sichern“ erklärt die zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss Sonja Steffen, MdB:

„Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, ist gescheitert! Immer noch werden zu viele Menschen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und damit aus dem modernen Wirtschaftleben ausgegrenzt. Deshalb fordern wir einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis.

In Deutschland haben ca. 670.000 Verbraucher kein Girokonto und in lediglich acht Bundesländern sind die Sparkassen landesgesetzlich dazu verpflichtet, neuen Bankkunden ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Die seit 1995 existierende Selbstverpflichtung der deutsche Kreditwirtschaft hat in 15 Jahren zu keiner deutlichen Verbesserung geführt. Besonders Bürgern, deren Bonität schlecht ist oder die Kontopfändungen zu befürchten haben, wird regelmäßig die Eröffnung eines Girokontos verweigert.

Auch die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos („P-Konto“) hat an dieser Praxis nichts geändert. Da die Banken nur verpflichtet sind, bereits bestehende Girokonten in pfändungsgeschützte Konten umzuwandeln, wird der betroffene Personenkreis weiterhin vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgegrenzt.

Bei dem Umgang mit dem P-Konto sind zudem massive Mängel aufgetreten. Eine Vielzahl der Banken nutzt die Umwandlung in ein P-Konto für eine erhebliche Gebührenerhöhung und eine Reduzierung des Leistungsumfangs.

Bei diesen Mängeln ist besondere Eile geboten. Der bisherige Schutz von Kontopfändungen tritt zum 1. Januar 2012 außer Kraft. Damit sind die Bürger dann allein auf das P-Konto angewiesen. Wir dürfen nicht so lange warten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte eingeklagt haben – der Gesetzgeber muss sofort handeln und gesetzlich Klarheit schaffen!“
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Aussender:
Sonja Steffen, MdB
Berichterstatterin im Rechtsausschuss
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-74610
Fax: 030-227-76610
sonja.steffen@bundestag.de
www.bundestag.de

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