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Deutschland Wirtschaft Pressemitteilung
EU-Mittel für Großanlagen
Zwang zur industriellen Hähnchenmast
Redaktion: BUND Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  29.12.2011 Aktualitätsende 01.01.2012

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Pressemitteilung
Schwerin/gc. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Zwangsmaßnahmen der Landgesellschaft zur Ansiedlung von industriellen Großanlagen zur Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern.

Das laufende Raumordnungsverfahren für eine weitere Großanlage zur Geflügelmast mit 300.000 Tierplätzen je Mastdurchgang in Gallin bei Plau am See hat laut BUND an den Tag gebracht, dass diese Praxis auch nach der Landtagswahl weiter verfolgt wird.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern zwingt Landwirtschaftsbetriebe über die Pachtverträge zur Errichtung von großen industriellen Tierhaltungsanlagen. Wenn Landwirtschaftsbetriebe, die vorrangig ackerbaulich tätig sind, nicht in Tierhaltung investieren, droht die Landgesellschaft, die Pachtverträge für landeseigene Flächen auslaufen zu lassen. Dafür gibt es konkrete Berechnungen nach denen ein Betrieb mit rund 1.000 Hektar Fläche mindestens 270.000 Hähnchen oder 500 Rinder mästen muss, um seinen Flächenbestand zu halten. Dies ist als Begründung für die Notwendigkeit der Anlage in Gallin aufgeführt worden.“

Dem BUND liegen entsprechende Nachweise aus den Antragsunterlagen vor.

Aus den Raumordnungsunterlagen gehe auch hervor, dass die Antragsteller für die Investition von 3,9 Millionen Euro eine zweite Gesellschaft gegründet haben, welche exakt  die Hälfte der Geflügelanlage betreiben soll.

„Dies ist nicht der erste Fall im Land. Es geschieht offenbar mit dem Zweck, die nach wie vor gewährte Landesförderung von 25 % der Investitionssumme zu erhalten. Die  Landesförderung wird jedoch nur bis zu einer Investitionshöhe von 2 Millionen Euro gewährt“, so Corinna Cwielag vom BUND. „Im Koaltitionsvertrag steht aber, dass die Landesregierung für große Tierhaltungsanlagen Begrenzungen einzuführen will. Diese Praxis ist Wortbruch“, so Cwielag weiter.

Die in Gallin geplante Geflügelanlage ist in einem Tourismusentwicklungsraum und einem Trinkwasservorsorgeraum geplant und verstößt auch damit gegen die Grundsätze der Raumordnung in Westmecklenburg.

Die Wirkungen der Anlage sind laut BUND erneut fehlerhaft berechnet und bewertet worden. So würden Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten und für die Schadstoffprognosen Wetterdaten aus dem 50 Kilometer entfernen Schwerin angenommen, obwohl der Deutsche Wetterdienst eigene Erhebungen für den Standort empfohlen hat.

Zwei weitere Geflügelanlagen mit 170.000 Tierplätzen im 2.000 Meter entfernten Nachbardorf Kuppentin seien nicht berücksichtigt worden.

Für die Anwohner und Besucher der Region entsteht laut BUND durch die weitere Geflügelanlage und die Mistlagerung ein erhöhtes Risiko, mit toxischen und antibiotikaresistenten Keimen aus der industriellen Mast belastet zu werden.

Ein geplantes Ferienhausgebiet der Gemeinde Gallin im Tourismusentwicklungsraum würde durch die Anlage stark an Wert verlieren. Der BUND und die Bürgerinitiative erwarten eine Ablehnung des Vorhabens durch das Amt für Raumordnung Westmecklenburg im Raumordnungsverfahren.

Die Dokumente zu Bedarfsbegründung und zur Firmenaufspaltung sind über http://www.bund-mv.de zu finden.

Aussender
BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Corinna Cwielag
Landesgeschäftsführerin
Wismarsche Straße 152
19053 Schwerin
Tel.: 0385-52 13 39 12
Fax: 0385-52 13 39 20
corinna.cwielag@bund.net
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