Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden. Pressemitteilung Hamburg/gc. Wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit wird eine Hamburger Firma für zwölf Monate von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.
Der Firmeninhaber ist im Zusammenhang mit seinem strafwürdigen Verhalten bei Bauaufträgen vom Landgericht Hamburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Von Ende 2001 bis April 2005 verschaffte ein Mitarbeiter des damaligen Amtes für Strom- und Hafenbau der Firma zahlreiche Aufträge über Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Kaimaueranlagen. Das Unternehmen hatte regelmäßig Arbeitsstunden in Rechnung gestellt, die tatsächlich nicht angefallen waren, um sich hieraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Der inzwischen verurteilte Behördenmitarbeiter unterließ es bewusst, die Rechnungen einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und zeichnete die überhöhten Rechnungen dennoch als korrekt ab. So bezahlte das Amt für Strom- und Hafenbau für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Kaimauern, die niemals in diesem Umfang erbracht wurden.
Nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens hat die Finanzbehörde die Firma gemäß der Richtlinie „Schwere Verfehlungen“ – http://www.hamburg.de/contentblob/23732/data/richtlinie-schwere-verfehlungen.pdf – befristet von der Vergabe neuer Aufträge ausgeschlossen.
Auch wenn der Hamburg Port Authority als Nachfolgerin von Strom- und Hafenbau der damals entstandene Schaden inzwischen ersetzt wurde, ist der Ausschluss als generalpräventive Maßnahme gegenüber unzuverlässigen Auftragnehmern und im weiteren Sinne auch der Korruptionsbekämpfung geboten.
Aussender: Pressestelle der Hamburger Finanzbehörde Daniel Stricker Tel.: 040-428 23 1662 Fax: 040-427 92 3556 daniel.stricker@fb.hamburg.de air jordan pas cher , louis vuitton pas Cher , nike free run pas cher , nike free run , louboutin pas cher , air max 1 pas cher , jordan pas cher , sac louis vuitton soldes , christian louboutin sale
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