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Deutschland Kommunikation Bericht
Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis
Jetzt kommt die Pflicht
Der Einzelverbindungsnachweis wird transparenter
Redaktion: Gunnar Sohn
Eingestellt am  27.10.2008 Aktualitätsende 06.11.2008
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Bonn/gc/ www.ne-na.de . Die Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de hat im April 2008 verbindliche Mindeststandards für den Einzelverbindungsnachweis (EVN) festgelegt und damit die bisherigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von 2007 konkretisiert. Die Regelungen gelten ab dem 23. Oktober 2008 und sollen bis 23. Oktober 2009 schrittweise umgesetzt werden. Erstmals haben Verbraucher damit das Recht auf einen Einzelverbindungsnachweis, der auch die Nutzung von Datendiensten, wie Internetverbindungen oder SMS-Dienste aufschlüsselt. Die wichtigsten Angaben sind neben der Rufnummer des Teilnehmers, das Datum, die Dauer der Verbindung und die Zielrufnummer.

So genannte „Flatrates müssen nicht detailliert ausgewiesen werden. Für Call-by-Call muss zur Steigerung der Transparenz die genutzte Kennzahl im EVN angegeben werden. Insofern Verbraucher vorwiegend Internet-Verbindungen in Anspruch nehmen, sollten sie die Möglichkeit erhalten, den Einzelverbindungsnachweis in elektronischer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen. Des Weiteren sollten Teilnehmer zum Beispiel per SMS oder E-Mail über die Fertigstellung informiert werden. „Die neuen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und aktuellen Entwicklungen auf dem Festnetz- und Mobilfunkmarkt. Sie sichern langjährig bewährte Standards und sind entwicklungsoffen für neue, innovative Produkte, so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Nach Ansicht von Omar Khorshed, Vorstandschef der Düsseldorfer acoreus AG
http://www.acoreus.de, sei es für die TK-Branche jetzt wichtig, die Pflichten des Gesetzgebers zu wirtschaftlich tragbaren Mehrkosten erfüllen zu können: „Die Registrierungsverfahren für die Anforderungen des elektronischen EVN müssen in vielen Unternehmen erst aufgesetzt werden, die ihre Leistungen ohne EVN-Pflicht bislang lediglich über die Telekom-Rechnung abgerechnet haben. Auch die Verfahren zur benutzerfreundlichen Bereitstellung der EVN sind wegen der hohen Datenmengen komplexer Natur. Das ist eine echte Herausforderung. Wir haben diese Anforderungen jedoch bereits früh erkannt und bieten unseren Kunden bereits seit längerem den EVN für ihre Teilnehmer in elektronischer Form unter www.yellex.com an, sagt Khorshed im Gespräch mit NeueNachricht http://www.ne-na.de.

Redaktion
NeueNachricht
Gunnar Sohn
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