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Deutschland Pressefreit Bericht
Journalisten werden verfolgt und bestraft
Berufungsgericht bestätigt Urteil
10 Jahre Gefängnis für den usbekischen Journalisten Salidschon
Redaktion: Reporter ohne Grenzen
Eingestellt am  21.11.2008 Aktualitätsende 30.11.2008
Berlin/gc/rog. Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die heutige (19. November 2008)  Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Karakalpakstan, an der zehnjährigen Haftstrafe für Salidschon Abdurachmanow wegen angeblichen Drogenhandels festzuhalten. Die Entscheidung bestätigt unsere Befürchtungen: Die usbekische Regierung hat nichts für die Verbesserung der Lage der Menschenrechte und Pressefreiheit getan. Journalisten, die unabhängig und unerschrocken berichten, werden immer noch verfolgt und bestraft, erklärt ROG. Das Oberste Gericht in Nukus, der Hauptstadt der usbekischen Teilrepublik Karakalpakstan, hat sein Berufungsurteil nach einer fast fünfstündigen Verhandlung gefällt. Das Gericht hat seine Entscheidung nicht begründet und Argumente zur Verteidigung des Angeklagten nicht berücksichtigt. Bahrom Abdurachmanow, der Anwalt und Bruder des Journalisten, hat einige problematische Aspekte der Anklage vorgetragen, um zu beweisen, dass die Verhaftung von Abdurachmanow geplant gewesen ist und die Behörden die Absicht hatten, den kritischen Journalisten zu bestrafen. Abdurachmanow wurde am 10. Oktober 2008 durch ein Gericht in Nukus zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die anfängliche Anklage, Drogenkonsum ohne Absicht des Weiterverkaufs, wurde fallengelassen, nachdem medizinische Untersuchungen bewiesen haben, dass der Journalist keine Drogen konsumiert hatte. Abdurachmanow wurde anschließend auf Basis des Artikels 25-273, Abs. 5 des Strafgesetzbuchs wegen Drogenhandels mit Absicht des Weiterverkaufs verurteilt. Während des heutigen Berufungsverfahrens stellten die Richter keine Fragen über die Herkunft der Drogen oder über die angeblichen Drogenkunden von Abdurachmanow. Dagegen befragte das Gericht den Journalisten lange über seinen Einsatz für die Menschenrechte. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit einer Berufung. Wir hoffen, dass Salidschon Abdurachmanow bei einer Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Usbekistans angehört wird. Wir appellieren an die Behörden, sich von den gerichtlichen Instanzen in Karakalpakstan zu distanzieren und den Journalisten und Menschenrechtsaktivisten freizusprechen, so ROG.

Weitere Informationen:
Anja Viohl, Reporter ohne Grenzen, Tel.: 030-6158585,
presse@reporter-ohne-grenzen.de
http://www.reporter-ohne-grenzen.de
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