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Deutschland Soziales Pressemitteilung
Vollstationäre Pflege und Unterbringung
Wer kann das zahlen?
Im Mittel 2.766 Euro pro Monat
Redaktion: Statistisches Bundesamt
Eingestellt am  09.03.2009 Aktualitätsende 18.03.2009
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Wiesbaden/gc/destatis. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren Ende 2007 in Deutschland in der höchsten Pflegeklasse (III) für vollstationäre Pflege und Unterbringung im Mittel monatlich 2.766 Euro an das Pflegeheim zu entrichten. In der Pflegeklasse II betrug der durchschnittliche monatliche Vergütungssatz 2.341 Euro und 1.915 Euro in der niedrigsten Pflegeklasse I.

Im deutschlandweiten Vergleich ist die Vergütung der Heime in allen neuen Bundesländern niedriger als im Bundesdurchschnitt: Die geringste Vergütung für Pflege, Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeklasse III errechnet sich für Sachsen-Anhalt mit monatlich 2.250 Euro und Sachsen mit 2.280 Euro. Die höchsten Heimkosten in der Pflegeklasse III waren 2007 bundesweit in Nordrhein-Westfalen (3.131 Euro) und Hamburg (3.040 Euro) zu entrichten. Die monatliche Vergütung für Pflegeheime wird seit 1999 alle zwei Jahre ermittelt. Die aktuellen Daten wurden zum Stichtag 15. Dezember 2007 erhoben und berechnen sich einheitlich aus 30,4 Tagessätzen.

Zusätzlich zu den Ausgaben für Pflege, Unterkunft und Verpflegung können weitere Ausgaben für die Bewohner und Bewohnerinnen, insbesondere für gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen, entstehen. Diese werden in der Pflegestatistik allerdings nicht erfasst. Nach ergänzenden Auswertungen anhand der Pflegedatenbank PAULA® des Betriebskrankenkassen Bundesverbandes betragen diese zusätzlich in Rechnung gestellten Investitionskosten im Schnitt zirka 367 Euro im Monat.

Die Pflegeversicherung zahlt für vollstationäre Dauerpflege bundesweit zurzeit monatlich in der Pflegestufe III – seit dem 1. Juli 2008 – 1.470 Euro (ohne Härtefallregelungen), 1.279 Euro in der Pflegestufe II und 1.023 Euro in der Pflegestufe I. Zur Finanzierung der darüber hinausgehenden Pflegeheimkosten müssen die Pflegebedürftigen eigene finanzielle Mittel aufwänden oder auf Sozialleistungen, wie die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe, zurückgreifen.

Weitere Ergebnisse der Pflegestatistik 2007 enthält der neue „4. Bericht: Ländervergleich – Pflegeheime“. Dieser sowie weitere Berichte zur Pflegestatistik sind kostenlos im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Eine ausführliche Untersuchung über Einflussfaktoren auf die Höhe der Heimvergütung wurde zudem vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung herausgegeben. Neben anderen Datenquellen wurden hier auch Daten der Pflegestatistik – aus früheren Erhebungen – genutzt. Die Studie „Heimentgelte bei der stationären Pflege in Nordrhein-Westfalen – ein Bundesländervergleich“ aus dem Jahr 2007 ist im Internetangebot des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zu finden.

Kontakt:
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Heiko Pfaff
pflege@destatis.de
http://www.destatis.de
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