Berlin/gc/djv. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat beim Landgericht Rostock eine Einstweilige Verfügung gegen die Nordost-Mediahouse GmbH beantragt.
Dabei geht es um die neue Rahmenvereinbarung für freie Mitarbeit an der Zeitung Nordkurier. Diese Vereinbarung, der alle Freien des Nordkuriers für künftige Aufträge zustimmen müssen, verstößt nach Ansicht des DJV gegen das Urhebervertragsrecht und das Wettbewerbsrecht.
So lässt sich die Nordost-Mediahouse etwa frei übertragbare Nutzungsrechte einräumen, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen. Dadurch werde der Wettbewerb zu Lasten der freien Journalistinnen und Journalisten verzerrt. Der Verlag trete als Händler von Nutzungsrechten und damit als Wettbewerber der Journalisten auf.
Zahlreiche weitere Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sind aus Sicht des DJV nicht transparent und wirtschaftlich nachteilig für die Freien. Der Nordkurier versucht, den Freien ein besonders perfides System der wirtschaftlichen Ausbeutung überzustülpen, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Freien sollen nicht nur Dumping-Honorare akzeptieren, sondern auch noch tatenlos zusehen, wie der Nordkurier ihre Texte und Bilder weiter verkauft, ohne sie zu beteiligen.
Dieses Modell darf nicht Schule machen. Er hoffe deshalb darauf, dass das Landgericht Rostock die Einstweilige Verfügung erlasse. Das Gericht hat für den 23. Juni eine mündliche Verhandlung über den Antrag des DJV anberaumt.
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