Hamburg/gc/pm. Mit Blick auf den demografischen Wandel, die Weiterentwicklung Hamburgs als seniorengerechte Stadt und zur Stärkung der Kompetenz in den Stadtteilen hat der Senat am 14. Juli 2009 beschlossen, dass die Bezirksämter die regionalen Angebote der Seniorenarbeit planen und fördern.
Dadurch wird die Seniorenarbeit in Hamburg auf eine neue Grundlage gestellt: Die Bezirke können die regionalen Angebote für Senioren im Zusammenhang mit anderen Vor-Ort-Angeboten besser weiterentwickeln, als es durch zentrale Behördenplanung möglich wäre.
Sozialsenator Dietrich Wersich: „Wenn wir älter werden, sind unsere Bedürfnisse und Interessen genauso bunt und vielfältig wie in jüngeren Jahren. Die Bezirksämter können am besten beurteilen, welche Angebote es für Senioren vor Ort bereits gibt und wo Bedarf für veränderte Angebote ist. Dies ist eine wichtige Grundlage für eine seniorenfreundliche Stadt, die das bietet, was die Menschen brauchen.“
Bisher findet die kleinräumige Planung der Seniorenarbeit anlassbezogen zwischen dem jeweiligen Bezirksamt und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz als Fachbehörde statt. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Arbeit der 84 Hamburger Seniorentreffs und die Altenkreisarbeit gemeinnütziger Träger. Beides wird von der Sozialbehörde mit jährlich rund 2,6 Millionen Euro gefördert.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform wird die kleinräumige Planung nun auf die Bezirksämter übertragen und die bezirkliche Rahmenzuweisung um die entsprechenden Haushaltsmittel der Sozialbehörde aufgestockt.
Einen Beschluss des Parlaments vorausgesetzt, treten die Regelungen zum 1. November 2009 in Kraft.
Medienkontakt: Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Jasmin Eisenhut Tel.: 040-42863-28 89 Fax: 040-42863-38 49 pressestelle@bsg.hamburg.de http://www.hamburg.de/bsg |