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Deutschland Medien Pressemitteilung
Landesrundfunkzentrale wird Medienanstalt
Höchstens 25 Prozent Beteiligung für Verleger
Landesrundfunkrecht wird an neue Entwicklungen angepasst
Redaktion: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  24.09.2009 Aktualitätsende 03.10.2009
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Schwerin/gc/pm.   Mit der Änderung des Landesrundfunkrechtes befasste sich der Landtag in seiner Sitzung am 23. September 2009. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung brachte Ministerpräsident Erwin Sellering ein.

„Die Landesregierung legt heute einen Gesetzentwurf vor, der die Vorgaben des 10. und des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufgreift. Wir passen damit das Rundfunkrecht in Mecklenburg-Vorpommern auch an aktuelle technische und medienwirtschaftliche Entwicklungen an“, sagte der Ministerpräsident in der Landtagssitzung.

Am symbolträchtigsten sei, dass die Landesrundfunkzentrale in „Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern“ umbenannt werde.

„Vor 20 Jahren war die Medienlandschaft sehr übersichtlich. Seitdem hat es viel Bewegung gegeben. Vor allem das Internet spielt heute eine immer größere Rolle. Deshalb entwickelt sich das Rundfunkrecht immer stärker zu einem Recht der digitalen Medien. Dem tragen wir mit der Umbenennung Rechnung“, begründete der Ministerpräsident die Gesetzesänderung.

Darüber hinaus werden Lizenzen von Anbietern und Frequenzen künftig getrennt voneinander vergeben. „Die Trennung von Anbieterzulassung und Frequenzvergabe wird der breiter gewordenen Medienlandschaft besser gerecht. Und sie eröffnet den Medienunternehmen mehr Gestaltungsspielraum. Damit machen wir den Medienstandort attraktiver, damit machen wir den Weg frei für eine größere Vielfalt der Rundfunkangebote in unserem Land“, sagte der Regierungschef.

Mit der Gesetzesnovelle werde die Rolle des regionalen Rundfunks gestärkt und die Chancengleichheit zwischen regionalem Rundfunk und regionalen Printerzeugnissen verbessert.

Nach dem Gesetzentwurf dürfen Verleger künftig nur noch Minderheitsbeteiligungen an Rundfunkveranstaltern erwerben, maximal 25 Prozent. Im Gegenzug wird die Beschränkung auf zwei Programme pro Rundfunkanbieter aufgehoben.

„Mit diesen Änderungen schützen wir die Medienvielfalt in den Regionen effektiver als bisher“, sagte Sellering.

Pressemitteilung Nr. 210/2009 - 23.09.2009 - MP - Ministerpräsident

Kontakt:
Staatskanzlei
Schlossstraße 2-4
19053 Schwerin

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Regierungssprecher
Andreas Timm
andreas.timm@stk.mv-regierung.de

Stellvertretender Regierungssprecher
Matthias Crone
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