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Deutschland Marketing Bericht
Wenn das Call Center zweimal klingelt
Predicitve Dialer
Wie sich Tante Erna gegen Telefonterror wehren kann
Redaktion: Gunnar Sohn
Eingestellt am  03.10.2009 Aktualitätsende 12.10.2009
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Nürnberg/gc/www.ne-na.de.  Call Center-Attacken hat wohl schon jeder Verbraucher erlebt. Mit neuer Technologie könnte alles noch schlimmer werden. So gibt es Dienstleister, die so genannte „Predicitve Dialer“ einsetzen.

Predicitve Dialer sind Computerprogramme, die automatisch dutzende Nummern gleichzeitig anwählen. So spart der Call Center-Agent Zeit, da er sofort ein Kundenopfer in der Leitung hat. Die Folgen für Verbraucher sind mehr als ärgerlich. Häufig klingelt das Telefon ohne das ein Telefonverkäufer sich meldet. Er hat bei den Serienanrufen gerade einen anderen potentiellen Kunden in der Mangel und redet mechanisch über die Vorzüge von Wasserspendern, Lotterielosen, Heinzelmann-Staubsaugern oder Zeitschriftenabos.

Für die Bundesnetzagentur ist das ein untragbarer Zustand. Sie ordnete kürzlich an, dass sieben Nummern von vier Telefondienstleistern abgeschaltet werden müssen. Die Firmen können neue Nummern beantragen. Ohne kritische Fragen über die Geschäftspraktiken wird das wohl nicht über die Bühne gehen.

Die ungebremste Automatisierung gehe zulasten der Verbraucher und stelle einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar, kritisiert der Bundesnetzagentur-Chef Matthias Kurth. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist die Grundlage geschaffen worden, damit die Netzagentur ihre Rolle als Kontroll- und Sanktionsinstanz besser wahrnehmen kann.

NeueNachricht sprach im Vorfeld des Nürnberger Fachkongresses für Kundeninteraktion, den Voice Days plus, mit dem Juristen und Direktmarketing-Experten Michael Siegert, ob die neuen Rechtsregeln ausreichen, den Telefonterror zu beenden.

„Für nützlich halte ich beispielsweise die Pflicht zur Rufnummernanzeige des Anrufers beim Werbeanruf. Wenig nützlich finde ich allerdings, dass nicht auch, wie ursprünglich beabsichtigt, die Nummer des Auftraggebers angezeigt werden kann. Nützlich finde ich, dass Verbraucher künftig auch bei telefonischen Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften ein Widerspruchsrecht haben. Wenig Verständnis habe ich dafür, dass plötzlich - ohne Übergangsfrist - konkludente Einwilligungen nicht mehr zählen sollen“, so Siegert gegenüber NeueNachricht.

Damit auch Tante Erna sich gegen unerlaubte Telefonwerbung wehren kann, habe der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur sei dem 1. September 2009 neue Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten eingeräumt.

„Sie hat perfekte technische Möglichkeiten, auch bei unterdrückter Rufnummer den Anrufer zu identifizieren, wenn der Anrufzeitpunkt einigermaßen eingegrenzt werden kann. Außerdem: Wenn ein Geschäft am Telefon zustande kommt, weiß Tante Erna spätestens nach Zusendung der Vertragsunterlagen und der Rechnung, wer dahinter steckt - und dann erfährt es auch die Bundesnetzagentur“, erläutert Siegert.

Zudem drohten empfindliche Bußgelder. Auf der Website der Behörde findet sich ein gut durchdachter Vordruck, mit dem der Verbraucher unlauteres Telefonmarketing relativ einfach anzeigen könne: „Bei Anzeige einer falschen Telefonnummer wird ein Bußgeld von 10.000 Euro fällig. Kennt die Bundesnetzagentur den ungefähren Zeitpunkt des Anrufs beim Verbraucher, ist es für sie regelmäßig auch nicht weiter schwierig zu ermitteln, wer denn tatsächlich gegebenenfalls auch unter welcher Rufnummer angerufen hat. Wenn der Anrufzeitpunkt klar ist, aber eine andere - womöglich nicht existente - Rufnummer angezeigt wird, dürfte das anrufende Unternehmen kaum noch in der Lage sein, die Angabe einer richtigen Rufnummer zu beweisen“, sagt Siegert.

Der angerufene Verbraucher sei bei einem Bußgeldverfahren nicht Partei, sondern Zeuge. „Ob im Einzelfall eine Dokumentation mit Anrufaufzeichnung erforderlich ist, hängt wohl vom Inhalt des Anrufs ab. Es muss aber in jedem Fall die Befugnis eingeholt werden, den Anruf aufzuzeichnen, sonst ist die Aufnahme nach Paragraf 201 StGB strafbar“, führt der Rechtsexperte im Gespräch mit NeueNachricht aus.

Das vollständige Interview finden Sie hier: http://www.ne-na.de/wenn-das-call-center-zweimal-klingelt-wie-sich-tante-erna-gegen-telefonterror-wehren-kann/00139

Am zweiten Tag des Fachkongresses Voice Days plus, am 7. Oktober, referiert Rechtsanwalt Michael Siegert über das Thema: „Werben bis der Anwalt kommt - neue Spielregeln im Direktmarketing“.

Redaktion
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