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Deutschland Pflege Pressemitteilung
Mehr Mitsprache für Heimbewohner
Prüfungsergebnisse im Netz
Einrichtungen-Qualitäts-Gesetz gebilligt
Redaktion: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  07.10.2009 Aktualitätsende 16.10.2009
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Schwerin/gc/pm.    Das Kabinett hat am Dienstag, 6. Oktober 2009, das Einrichtungen-Qualitäts-Gesetz gebilligt, das gemeinhin unter der Bezeichnung „Heim“-Gesetz firmiert.

„Der demografische Wandel lässt die Zahl der Älteren und Alten ansteigen“, erklärte dazu Sozialministerin Manuela Schwesig, deren Haus das Gesetz erarbeitet hat. Es sei natürlich erfreulich, dass die Menschen immer älter würden, andererseits steige damit auch die Zahl der Pflegefälle. „Das Heim-Gesetz ist das beste Beispiel dafür, dass wir auf diesen Wandel reagieren, indem wir die Gesetze moderner machen.“ Nur so sei sichergestellt, dass die Qualität der Einrichtungen an neue Herausforderungen angepasst werden können.

Das Heim-Gesetz ist ein Ergebnis der Föderalismusreform I, die vor fast genau drei Jahren in Kraft getreten ist. Mit dieser Reform ist die Gesetzgebungs-Kompetenz für das Heim-Recht auf die Länder übergegangen. „Das neue Gesetz soll die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Pflegebedürftigen und Behinderten stärken, die in Heimen leben“, sagte Sozialministerin Manuela Schwesig. Gemeint sind Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, dazu Einrichtungen für psychisch Kranke.

Heimbewohner sollen künftig bei der Gestaltung ihres Alltags mehr mitreden, das reicht von den Betreuungsangeboten über Ausflugsziele bis zur Essenauswahl. Gleichzeitig werden Angehörige, Betreuer und Ehrenamtliche stärker als bisher in derartige Entscheidungen einbezogen.

Änderungen wird es auch in der Heimaufsicht geben, die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. In den vergangenen Jahren sind viele neue Wohn- und Betreuungsangebote auf den Markt gekommen, wie zum Beispiel ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Nach dem alten Gesetz unterlagen viele dieser Angebote weder einer Anzeigepflicht noch einer Überwachung durch die Heimaufsicht. Dies ändert sich mit dem neuen Gesetz. „Außerdem führt die Veröffentlichung der Prüfergebnisse im Internet zu mehr Transparenz“, sagte Sozialministerin Manuela Schwesig. „So stärken wir auch in diesem sensiblen Bereich den Schutz der Verbraucher.“

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