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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
71 Prozent aller Verurteilten mit Geldstrafe belegt
Jugendstrafrecht bei zwei von drei Verurteilten
7 von 10 Freiheitsstrafen in 2008 auf Bewährung
Redaktion: Deutsches Statistisches Bundsamt
Eingestellt am  08.10.2009 Aktualitätsende 17.10.2009
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Wiesbaden/gc/pm. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2008 rund 874.700 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren rund 23.000 Personen (3 Prozent) weniger als im Vorjahr (898.000). Von den insgesamt 874.700 verurteilten Personen im Jahr 2008 erhielten knapp 160.000 eine Freiheits- oder Jugendstrafe.

Von diesen 160.000 Verurteilten wurden wiederum 48.500 mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt; das entsprach einem Anteil von 6 Prozent an allen Verurteilten. Bei weiteren 111.000 Verurteilten (13 Prozent) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder  Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit noch zu vermeiden.

Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2008 wurden 618.100 Verurteilte mit einer  Geldstrafe belegt; das waren rund 71 Prozent aller Verurteilten. Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach  Jugendstrafrecht (etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen, Weisungen) wurden die Straftaten von weiteren 97.000 Personen (11 Prozent aller Verurteilten) sanktioniert.

Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis unter 21 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2008 kam annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (63 Prozent) Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Junge Menschen werden, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche wurden 2008 fast doppelt so oft, Heranwachsende dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2008 waren 82 Prozent der Verurteilten Männer (716.100).

Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte Zwanzig am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück; Kriminalität bleibt somit in den überwiegenden Fällen eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

204.900 Personen oder 23 Prozent aller Verurteilten wurden wegen Straßenverkehrsdelikten abgeurteilt, 152.300 (17 Prozent) wegen Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung und weitere 105.600 (12 Prozent) wegen Betrugs.

Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84.500 (10 Prozent der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 61.300 (7 Prozent).

Weitere Daten und Hintergrundinformationen finden sich auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes http://www.destatis.de.

Die vollständige Pressemitteilung, inklusive Tabelle, ist auch im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2009/10/PD09__382__243,templateId=renderPrint.psml

Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Alter
rechtspflegestatistik@destatis.de

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