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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Besitzer sollen sich freiwillig trennen
Illegale Waffen und Munition
Abgabe noch bis zum 31. Dezember 2009 möglich
Redaktion: Hamburger Behörde für Inneres, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eingestellt am  22.10.2009 Aktualitätsende 31.10.2009
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc/pm.  Bürger, die verbotenerweise erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder andere verbotene Waffen (zum Beispiel Butterfly- oder Faustmesser) in ihrem Besitz haben, können diese Gegenstände noch bis zum 31. Dezember 2009 anonym und ohne Angabe der Personalien bei jeder Hamburger Polizeiwache abgeben. Dann machen sie sich nicht strafbar.

Am 25. Juli 2009 sind die neuen Regelungen des bundesweit geltenden Waffengesetzes für eine verbesserte Sicherung bei der Aufbewahrung von Schusswaffen in Kraft getreten. Und zu diesen neuen Regelungen gehören auch Bestimmungen über eine Amnestieregelung für illegale Waffen, die in Hamburg auch für alle Arten von Munition gilt.

Innensenator Christoph Ahlhaus: „Ich begrüße die jüngste Verschärfung des Waffenrechts ausdrücklich. Mit der Amnestieregelung erhalten betroffene Bürger zusätzlich eine Chance, die sie unbedingt nutzen sollten. Die jetzige Amnestie ist auf absehbare Zeit die letzte Chance zur Rückkehr in die Legalität. Sie ist ein Ansporn, schnell und unbürokratisch unerlaubte Waffen und die dazugehörige Munition loszuwerden.“

Der Innensenator weiter: „Hamburg hat auf Bundesebene in den vergangenen Jahren mehrfach eine Optimierung und Verschärfung des Waffenrechts erreicht. Eine Hamburger Bundesratsinitiative war die Grundlage dafür, Waffenverbotszonen einzurichten – und Hamburg hat auch zwei derartige Verbotsgebiete im Bereich der Reeperbahn und des Hansaplatzes eingeführt, in denen das Tragen von Waffen und gefährlichen Gegenständen generell verboten ist. In diesen Kontext gehört auch die aktuelle Waffenamnestie – wir wollen die Zahl der illegalen Waffen deutlich verringern.“

In den illegalen Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition kommt man schneller als man denkt. Wer beispielsweise eine Schusswaffe während einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall findet und behält, ohne die hierfür erforderliche Erbenerlaubnis bei der zuständige Behörde zu beantragen, macht sich strafbar. Bereits der bloße Besitz dieser Schusswaffe kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ähnlich stellt sich die Sachlage bei Munition dar. Seit Ende März 2003 ist Munition anmeldepflichtig. Nur eine einzige unangemeldete Patrone kann ihren Besitzer bereits zu einem Straftäter machen. Hier liegt die Höchststrafe für den illegalen Munitionsbesitz bei drei Jahren Freiheitsstrafe.

Selbstverständlich können auch legale Waffenbesitzer ihre Waffen abgeben. In diesem Fall ist allerdings eine Angabe der Personalien erforderlich, da die waffenrechtlichen Dokumente umgeschrieben werden müssen.

Diese Bürger werden gebeten, ihre Waffen direkt bei der Dienststelle Waffen- und Jagdangelegenheiten der Polizei, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg, abzugeben (Montag und Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr). In Hamburg wurden seit März 2007 weit über 4.000 Schuss­waffen und erhebliche Mengen Munition abgegeben und durch die Fachdienststelle sachgerecht entsorgt, d.h. vernichtet.

Hamburg hatte als erstes Bundesland den Aufbau eines modernen zentralen Waffenregisters (Waffennachweisdatei „WANDA“) Anfang April 2009 vollständig abgeschlossen. WANDA ist ein elektronisches Waffenregister, das der Polizei bei Einsätzen und Ermittlungsaufgaben wertvolle Informationen liefert und außerdem alle Erlaubnisinhaber regelmäßig automatisch überprüft. Das Register ist für eine bundesweite Anwendung konzipiert und geht über die europäischen Anforderungen hinaus. Zentral erfasst sind alle legalen Waffenbesitzer, alle legalen Waffen und alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sowie alle Personen mit einem Waffenbesitzverbot.

Die Innenminister von Bund und Ländern sind auf ihrer Frühjahrskonferenz in Bremerhaven dem Hamburger Antrag einstimmig gefolgt, bis Ende 2012 ein computergestütztes Nationales Waffenregister bundesweit zu errichten. Innensenator Christoph Ahlhaus hat angeboten, die Hamburger Waffennachweisdatei WANDA als Erfolgsmodell für ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Für Rückfragen:
Hamburger Behörde für Inneres, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frank Reschreiter
Thomas Butter
pressestelle@bfi-a.hamburg.de
http://www.bfi-a.hamburg.de

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