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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Weichenstellung für internationale Korruptionsbekämpfung
Illegal erlangte Vermögen einziehen
Konferenz zur UN-Konvention gegen Korruption in Katar
Redaktion: Transparency International Deutschland
Eingestellt am  04.11.2009 Aktualitätsende 13.11.2009
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Berlin/gc/pm. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert die 141 Regierungen der anstehenden UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz auf, die Einführung eines wirksamen und transparenten Überwachungsmechanismus zu verabschieden.

Vom 9. bis 13. November 2009 kommen die Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) in Katar zusammen, um über die Einführung eines Überwachungsmechanismus zu verhandeln. Nur mit einem effektiven Überwachungsmechanismus können die Weichen für die zukünftige Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene richtiggestellt werden; er ist wesentlich, damit die praktische Umsetzung der Konvention in den einzelnen Ländern geprüft und damit Druck auf die Staaten ausgeübt werden kann.

Die UN-Konvention ist das bisher detaillierteste und umfangreichste internationale Antikorruptionsabkommen. Seine größte Schwäche ist aber der bislang fehlende Überwachungsmechanismus. Ein solcher Mechanismus existiert dagegen erfolgreich bei den Antikorruptionskonventionen des Europarates.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die Regierungen müssen eine unabhängige Bewertung ihrer Anstrengungen im Kampf gegen Korruption zulassen und sich so dazu bekennen, inwieweit sie den Worten Taten folgen lassen. Ohne Überwachungsmechanismus besteht die Gefahr, dass die UN-Konvention ein bloßes Alibi bleibt.“ So kann beispielsweise nur eine weltweit einheitliche Umsetzung der Regelungen der UN-Konvention zu Asset Recovery (Rückerlangung illegal erworbenen Vermögens) verhindern, dass korrupte Regierungschefs zur Deponierung ihres illegal erworbenen Vermögens in diejenigen Finanzplätze ausweichen, deren Regelungen nicht den internationalen Standards entsprechen.

Trotz Vorverhandlungen zur UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz sind entscheidende Fragen nach wie vor nicht geklärt. Die drei wichtigsten ungelösten Themen aus Sicht von Transparency sind:

1.
Länderbesuche durch Prüfgruppen
Die Umsetzung der Konventionsbestimmungen in den einzelnen Ländern muss von Prüfgruppen mit Spezialisten anderer Regierungen beurteilt werden, die in das entsprechende Land reisen. Nur im Dialog mit dem jeweiligen Gesetzgeber, den betroffenen Interessengruppen und Experten vor Ort kann eingeschätzt werden, ob sich Gesetze in der Praxis bewähren und ihrem Ziel dienen.

2.
Einbeziehung der Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Organisationen müssen Gelegenheit bekommen, ihre Bewertung der Umsetzung der Konvention einzubringen; nur so ist eine möglichst objektive Bewertung der staatlichen Maßnahmen gewährleistet. Durch die Zivilgesellschaft können sich zudem die Stimmen derer, die unter Korruption leiden, Gehör verschaffen. Für glaubwürdige Länderberichte ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft daher essentiell.

3.
Veröffentlichung der Länderberichte

Die Berichte und Empfehlungen der Länderprüfungen müssen zeitnah veröffentlicht werden. Die Bürger haben ein Recht auf diese Informationen. Schon die UN-Konvention selbst fordert Transparenz und Informationsfreiheitsrechte; umso wichtiger sind entsprechende Maßnahmen bei der Umsetzung und Kontrolle der Konvention.

Am 31. Oktober 2003 wurde die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Dies war ein bedeutendes Signal für die Korruptionsbekämpfung. In Katar findet die inzwischen dritte Vertragsstaatenkonferenz statt.

Deutschland wird an der UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz nur als Beobachter teilnehmen. Obwohl die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) bereits am 9. Dezember 2003 durch Deutschland unterzeichnet wurde, harrt sie nach wie vor ihrer Umsetzung. Wesentlicher Hinderungsgrund ist der unzureichend geregelte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e, StGB). Erst nach seiner Verschärfung kann Deutschland die UNCAC ratifizieren.

Zu Transparency Deutschland
Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet.

Kontakt:
Transparency International Deutschland e.V.
Alte Schönhauser Str. 44
D-10119 Berlin
Tel.: +49 (0)30-549898 0
Fax: +49 (0)30-549898 22
office@transparency.de
http://www.transparency.de

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