Startseite Home Suche Fotos Archiv Service Leserpost Redaktion Impressum Autoren Newsletter German-Circle

NACHRICHTEN ( 1 )

NEWS ARTIKEL
  | einen Leserbrief schreiben | diesen Artikel versenden | ... zurück
Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Herbstkonferenz der Justizminister in Berlin
Schutzlücken und Widersprüche
Überarbeitung der Sicherungsverwahrung bei Gewalt- und Sexualstraftätern
Redaktion: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  06.11.2009 Aktualitätsende 15.11.2009
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Schwerin/gc/pm.  Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Beschluss zur Überarbeitung der Sicherungsverwahrung bei Gewalt- und Sexualstraftätern und kündigt Bundesratsinitiative für Datenübermittlung der Bewährungshilfe an den Justizvollzug an!

Beim Treffen der Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländern und der neuen Bundesjustizministerin am 5. November 2009 zur Herbstjustizministerkonferenz in der sächsischen Landesvertretung in Berlin wurde unter anderem die Überarbeitung der Sicherungsverwahrung thematisiert.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Rückfalltaten, vornehmlich von Gewalt- und Sexualstraftätern, ist eine zwingende Aufgabe des Gesetzgebers. Die Unterbringung eines auch am Ende seiner Haftzeit hoch gefährlichen Straftäters in der Sicherungsverwahrung ist hierfür in besonders schwerwiegenden Fällen das letzte, aber erforderliche Mittel – wenn weniger einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichen. Nach wie vor weist die aktuelle Gesetzeslage aber Schutzlücken und Widersprüche auf.“

Bei dem Arbeitstreffen der CDU-geführten Justizministerien im Mai 2009 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Mitwirkung von Mecklenburg-Vorpommern das geltende Recht der nachträglichen Sicherungsverwahrung überprüfen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat nun in der Herbstkonferenz den Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Rechts der Sicherungsverwahrung erarbeitet, der die bestehenden Schutzlücken schließen kann.

„Ich begrüße sehr, dass die Mehrheit aller Länder auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Gesetzentwurf der Arbeitsgruppe zur Harmonisierung des Rechts der Sicherungsverwahrung unterstützt hat. Die Länder haben damit gezeigt, dass sie Vorreiter auf dem Weg zu einem besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern sind. Nun ist der Bundesgesetzgeber gefordert, den Menschen den Schutz zu gewähren, den sie brauchen!“

Weiteren Handlungsbedarf sehen die Länder bei der Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung ergänzender gesetzlicher Regelungen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft, Polizei und den Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Mecklenburg-Vorpom­mern plant eine Bundesratsinitiative für die Datenübermittlung von der Bewährungshilfe an den Justizvollzug. Unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern wurde in den vergangenen Monaten in einer Arbeitsgruppe erarbeitet, dass es einer gesetzgeberischen Klarstellung der Zulässigkeit einer Datenübermittlung zwischen allen beteiligten Institutionen, insbesondere von der Bewährungshilfe an den Justizvollzug, durch spezifische Regelungen bedarf.“

Im Fall einer erneuten Inhaftierung sind die Erkenntnisse zu den persönlichen Verhältnissen, die der Bewährungshelfer vom Verurteilten in der Freiheit gewonnen hat, für die Vollzugs- und Behandlungsplanung, aber auch für die Entlassungsvorbereitung von erheblicher Bedeutung. Dieses Erkenntnisse sind in den Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs in der Regel nicht greifbar. Die Einrichtungen sind auf die eigene Darstellung des Gefangenen angewiesen.

„Gefangene neigen häufig zu Beginn des Vollzuges zu einer idealisierten Darstellung ihrer sozialen Lage. Sie sind zudem häufig nur unzureichend in der Lage, ihre finanzielle oder berufliche Situation so zu beschreiben, dass eine passgenaue Maßnahmenplanung erfolgen kann. Die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern wird sich dafür einsetzen, dass durch eine direkte Datenübermittlung vom Bewährungshelfer an die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs die Qualität sowohl der Behandlungsuntersuchung zu Beginn des Vollzuges als auch die Entlassungsvorbereitung an deren Ende deutlich verbessert werden.“

Auf http://www.german-circle.de können Sie kostenlos für 9 Tage fremde oder eigene Nachrichten veröffentlichen lassen. Mailen Sie Ihre Texte und Bilder einfach an die Redaktion - redaktion@german-circle.de. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Bilder und Nachrichten frei von Rechten Dritter sind.
Vielen Dank!
Die Redaktion
  | einen Leserbrief schreiben | diesen Artikel versenden | ... zurück