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Deutschland Wirtschaft Pressemitteilung
Europäische Wasserrahmenrichtlinie vorgestellt
Wasser ist Leben
91,5 Millionen Euro für Gewässersanierung
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  25.11.2009 Aktualitätsende 04.12.2009
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Schwerin/gc/pm. „Sauberes Wasser stellt nicht nur die Grundlage unserer Trinkwasserversorgung dar. Es ist auch Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, für den Tourismus, für Industrie und Fischerei. Der Schutz der natürlichen Wasserressourcen und ihre nachhaltige Bewirtschaftung ist daher eine verantwortungs- und äußerst anspruchsvolle  Aufgabe“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Die Wasserrahmenrichtlinie fasst die europaweiten Anstrengungen zum Gewässerschutz in einer übergreifenden Rechtsvorschrift zusammen. Ziel ist es, einen guten Zustand der natürlichen Gewässer und des Grundwassers zu erhalten bzw. diesen zu erreichen.

Bei den  Oberflächengewässern geht es um einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand.

Beim Grundwasser kommt es neben einem  guten chemischen auch auf einen guten mengenmäßigen Zustand an.

„Dieses Ziel soll bereits bis 2015 erreicht werden! Wer mit Gewässerentwicklung jemals zu tun hatte, weiß: Dies ist ein extrem ehrgeiziges Ziel.  Gewässerentwicklung bedarf in vielen Fällen nicht nur eines Baggers, sondern auch Zeit. Deshalb wird in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit  eingeräumt, die Frist zu verlängern“, so Minister Backhaus.

Wenngleich Mecklenburg-Vorpommerns Gewässer fast alle eine gute Badewasserqualität haben, so muss dies nicht bedeuten, dass sie auch  nach den  Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie in einem guten Zustand sind.

Hierfür ist die Betrachtung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes von entscheidender Bedeutung.

So wird die Qualität der Oberflächengewässer vornehmlich anhand von biologischen Güteparametern bestimmt wie das  Fehlen bzw. Vorkommen  bestimmter wirbelloser Wasserorganismen (Insekten, Krebse, Muscheln, Schnecken), Wasserpflanzen, Fische und Algen und chemischen Parametern wie die Anreicherung von bestimmten Stoffen wie Quecksilber oder einige Pflanzenschutzmittel.

Die natürliche Beschaffenheit bzw. der Ausbaugrad der Oberflächengewässer und der Grad einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts sind weitere wichtige Kriterien für die Bewertung des Gewässerzustandes.

Für die Bewertung des Gewässerzustandes nach Wasserrahmenrichtlinie gilt das Prinzip, dass der empfindlichste Parameter die Bewertung bestimmt („one out – all out“).

Das bedeutet, wenn nur ein z.B. biologischer Parameter nicht den guten Zustand anzeigt, kann der ökologische Zustand dementsprechend auch nicht gut sein.

Diese sehr strenge „Beurteilungsrichtlinie“ der WRRL führte dazu, dass

- bei den Fließgewässern 10 Prozent der Wasserkörper
- bei den Seen 66  Prozent
- von den Grundwasserkörpern 55 Prozent

das Prädikat  gut bzw. sehr gut erhalten.

Von den Boddengewässern der Ostsee und den Wasserkörpern innerhalb der ersten Seemeile erreicht keiner dieses Prädikat.

Die Ursachen dafür sind vielfältig.  Bei den Fließgewässern sind vor allem die unnatürliche Gewässerstruktur: schnurgerade Kasten- oder Trapezprofile und die für Fische und andere Bachbewohner unüberwindlichen Regulierungswehre für die schlechte Benotung verantwortlich. Sie resultieren aus der historisch gewachsenen Kulturlandschaft.

Bei den  Küstengewässern ist die  Überdüngung der Gewässer mit Pflanzennährstoffen aus DDR-Zeiten auch heute noch deutlich nachweisbar. Bei den anderen Grundwasserkörpern sind entweder die  chemischen Belastungen zu hoch bzw. die Wassermenge nicht ausreichend.

„Das hört sich jetzt hochdramatisch an, ist es aber nicht. Ein direkter Vergleich zur Ausgangsbasis von 1990 ist schlecht möglich, da wie gesagt, die Kriterien  der Wasserrahmenrichtlinie erst jüngeren Datums sind. Die Aussage, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine sehr gute Wasserqualität haben, ist gerechtfertigt.  Gerechtfertigt ist auch die Forderung, dass es zur Erreichung der hohen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie weiterer gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen bedarf“, so der Minister.

Die  Landwirte stehen vor der Aufgabe,  die Nährstoffeinträge insbesondere an Stickstoff zu minimieren. Hierzu sind eine  intensivere landwirtschaftliche Fachberatung aber auch stärkere Anstrengungen der Forschung notwendig.

„Gleichwohl haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bessere Ausgangsbedingungen als andere Länder. So weist z.B. der Nitratbericht der Bundesregierung von 2008 für Mecklenburg-Vorpommern den bundesweit besten Wert  mit einem Stickstoffflächenbilanzüberschuss von 38kgN/ha aus. Das ist einerseits auf den geringen Viehbesatz und den hohen Anteil extensiver Wirtschaftsweise z.B. auf Grünland zurückzuführen.  Auch die großen Strukturen der Landwirtschaftsbetriebe wirken sich vorteilhaft aus, denn in den großen Betrieben  kommt modernste Technik zum Einsatz, um beispielsweise Düngemittel extrem genau zu dosieren“, erklärt der Minister.

Neben der Minimierung der stofflichen Einträge ist die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen  notwendig. Dafür sind im  Zeitraum des ersten Bewirtschaftungsplans (2010 – 2015) rund 91,5 Millionen Euro notwendig. Umgesetzt werden diese vom Land selbst an den Gewässern Erster Ordnung und zusammen mit weiteren Partnern an den Gewässern Zweiter Ordnung.

Dazu wird das Seenprogramm, das bereits seit 1999 existiert, fortgesetzt. Für den Zeitraum von 2009 bis 2015 sind derzeit Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an ca. 10 Seen mit einer Seefläche ab 50 Hektar geplant. Dazu gehören z.B. der Teterower See, der Zirker See, der Ivenacker See und der Goldensee.

Bei den Fließgewässern geht es um die Wiederherstellung natürlicher Flussläufe, den Abbau von Wehren und die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.

„Die Umsetzung der EU-WRRL ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf diesem Wege sind wir schon sehr weit fortgeschritten, betrachtet man nur die gewaltigen Investitionen  in die Sanierung  der Abwasserbeseitigung von 1,5 Mrd.  Euro seit 1990. Im Vergleich zu dieser Leistung sind die jetzigen Herausforderungen geringer. Aber es ist immer schwieriger von einem relativ hohen Ausgangsniveau zu weiteren Verbesserungen zu kommen“, betonte der Minister.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus informierte auf der Landespressekonferenz  auch über die Unterzeichnung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietsgemeinschaft Elbe auf der Fachministerkonferenz am 27. November 2009 in Wedel.

Dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft wurden 123 Flussgebietseinheiten zugeordnet. An vier Einheiten ist  Mecklenburg-Vorpommern beteiligt:   an Elbe, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene.

Weitere Flussgebietsgemeinschaften mit deutscher Beteiligung sind  Rhein, Weser, Maas und Donau.

Für diese Flussgebietsgemeinschaften müssen Bewirtschaftungspläne erarbeitet und 2009 vorgelegt werden. Die Bewirtschaftungspläne beschreiben den Gewässerzustand  und die ermittelten Defizite. Sie legen Umweltziele und Maßnahmen zur Gewässerentwicklung fest und nehmen eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen vor.  Sie sind damit eine zusammenfassende Darstellung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in einer Flussgebietseinheit.

Kontakt:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Pressesprecherin
Marion Zinke
Tel.:    0385-588 6003
Fax:    0385-588 6022
    0385-588 6024
m.zinke@lu.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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