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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Neue Grundsätze für Dienstfahrzeuge
Senat denkt um
Die alte Regelung bestand seit 1964
Redaktion: Hamburger Senatskanzlei
Eingestellt am  17.12.2009 Aktualitätsende 26.12.2009
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc/pm. Der Hamburger Senat hat eine Neuregelung zur Nutzung von Dienstwagen durch den Ersten Bürgermeister, Senatorinnen und Senatoren, Staatsrätinnen und Staatsräte und weitere berechtigte Personen beschlossen.

Die Neufassung war notwendig geworden, da die bisherigen, seit 1964 unveränderten Regelungen nicht mehr zeitgemäß und widersprüchlich waren. Darüber hinaus existierte zum Zeitpunkt ihrer Festlegung im Jahr 1964 noch keine steuerrechtliche Einordnung der privaten Nutzung von Dienst- und Firmenwagen, die heute grundsätzlich zur Anwendung kommt.

Die nun beschlossenen Grundsätze lehnen sich eng an die Regelungen des Bundes und einer großen Zahl anderer Bundesländer an. Sie sind einfach zu handhaben und stehen nicht mit dem Steuerrecht im Konflikt.

Die Grundsätze für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen sehen im Kern folgendes vor:

Dem Ersten Bürgermeister, Senatorinnen und Senatoren, Staatsrätinnen und Staatsräten und der Präsidentin sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes steht ein Dienstfahrzeug zur uneingeschränkten Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

Bei privaten Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich zur steuerlichen Abgeltung grundsätzlich eine Kostenerstattung in Höhe von 10 Cent je zurückgelegtem Kilometer zu zahlen.

Die Beförderung durch eine Dienstfahrerin oder einen Dienstfahrer ist bei privaten Fahrten im Ausland grundsätzlich nicht zulässig. Dienstlich notwendige Fahrten im In- und Ausland sind von dieser Regelung unberührt. Diese Regelung gilt dann nicht, wenn aus Sicherheitsgründen Personenschutz ausdrücklich angeordnet worden ist.

Die Neuregelung greift mit dem Beschluss vom 15. Dezember 2009.

Kontakt:
Hamburger Senatskanzlei
Senatssprecherin
Kristin Breuer
Tel.: 040-428 31 22 43
Kristin.Breuer@sk.hamburg.de

und

Hamburger Senatskanzlei
Stellv. Senatssprecher
Markus Kamrad
Tel.: 040-428 31 22 41
Markus.Kamrad@sk.hamburg.de

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