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Deutschland Wirtschaft Pressemitteilung
Freihafen verliert nach 125 Jahren seine Funktion
Hamburger Freizone bald passé
Senat beschließt Aufhebung zum 1. Januar 2013
Redaktion: Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Eingestellt am  31.12.2009 Aktualitätsende 09.01.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc/pm. Der Senat hat am 29. Dezember 2009 beschlossen, beim Bund die Aufhebung der Freizone zu beantragen. Damit geht ein mehrjähriger intensiver Diskussionsprozess über die Zukunft des Freihafens zu Ende. Der Beschluss stützt sich auf einen breiten Konsens, der mit der Handelskammer Hamburg und den Verbänden der Hafenwirtschaft erzielt werden konnte.

Die betroffenen Unternehmen in der heutigen Freizone werden ab dem 1. Januar 2013 die Zollbestimmungen eines Seezollhafens anzuwenden haben, wie dies bereits im übrigen Teil des Hamburger Hafens, in Rotterdam, Antwerpen oder anderen europäischen Häfen geschieht.

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Durchführungsbestimmungen zum bereits 2008 beschlossenen modernisierten Zollkodex der EU rechtzeitig verabschiedet und bekannt gemacht werden, damit betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für den Systemwechsel bleibt.

Ferner soll der Zoll auch künftig seinen Ermessensspielraum so weit wie möglich zugunsten der Hafenunternehmen ausschöpfen, insbesondere was die Erhebung von Sicherheitsleistungen für Einfuhrangaben im Zusammenhang mit der Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren betrifft. Außerdem sind sich Senat, Handelskammer und Hafenwirtschaft einig, dass der Zoll ein Gesamtkonzept für den Logistikstandort Hamburg vor Aufhebung der Freizone vorlegen soll, welches das Prinzip „Zoll zum Kunden“ so weit wie möglich berücksichtigt.

Wirtschaftssenator Axel Gedaschko: „Die gemeinsamen Bemühungen von Senat und Hafenwirtschaft um eine einvernehmliche Haltung zur Zukunft der Freizone haben sich gelohnt. Mit der Aufhebung der Freizone erhält Hamburg die volle Gestaltungs- und Planungshoheit für das Hafengebiet zurück. Dies wird den Hafen in jeder Hinsicht stärken. Den betroffenen Unternehmen bieten wir – gemeinsam mit der Zollverwaltung, der Handelskammer Hamburg und den Verbänden der Hafenwirtschaft – Unterstützung für einen möglichst reibungslosen Übergang an.“

Nach Befassung der Bürgerschaft wird der Senat beim Bundesminister der Finanzen die Aufhebung der Freizone beantragen, zu der es eines Bundesgesetzes bedarf. Grundsätzlich wird der Abbau des Zollzauns erst nach Aufhebung der Freizone am 1. Januar 2013 erfolgen, sofern er nicht an bestimmten Stellen aus Sicherheitserwägungen oder Kostengründen erhalten bleiben soll. Der Senat wird die verkehrlichen Auswirkungen der Aufhebung der Freizone ermitteln und Vorschläge zur Verkehrswegeplanung, die Verkehrslenkung und -regelung vorlegen.

Vom Freihafen zur Freizone

Der im Zuge des Zollanschlusses Hamburgs an das Deutsche Reich im Jahre 1881 geschlossene Vertrag sah einen außerhalb des deutschen Reichszollgebietes liegenden umzäunten „Freihafen“ vor, der 1888 seiner Bestimmung übergeben wurde. Als Ausgleich für die Übertragung der Zollsouveränität an das Deutsche Reich erhielt Hamburg 40 Millionen Goldmark, die zum Bau der Speicherstadt verwendet wurden. Mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde eine Zollunion zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen. Zollrecht wurde europäisches Recht. Mit dem 2008 verabschiedeten Modernisierten EU-Zollkodex wurde die letzte zollrechtliche Integration der inzwischen als Freizonen bezeichneten bisherigen Freihäfen, die bereits 1994 begann und zur vollständigen Aufgabe nationaler Zoll- und Steuerprivilegien führte, abgeschlossen. Die Freizone Hamburg umfasst derzeit zirka 23 Prozent des Hafengebietes.

Die Neubewertung der Hamburger Freizone wurde für den Senat durch umfassende Veränderungen des hierfür maßgeblichen EU-Zollrechts, künftige logistische Herausforderungen und städtebauliche Entwicklungen erforderlich.

Angesichts einer veränderten internationalen Sicherheitslage haben Weltzollorganisation und Europäische Union neue Rahmenbedingungen für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gesetzt.

Zollrechtliche Anmeldeverfahren sind künftig in allen EU-Häfen ungeachtet ihres zollrechtlichem Status gleichgestellt. Gegen die vom Senat zunächst beschlossene Verkleinerung der Freizone hatte die Bundeszollverwaltung massive Bedenken geltend gemacht.

Aussender:
Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Tel.: 040-42841-1627, -2239
pressestelle@bwa.hamburg.de
http://www.hamburg.de/bwa

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