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Deutschland Gesellschaft Pressemitteilung
Mehr Datenschutz in Hamburger Unternehmen
Verbesserung des Datenschutzniveaus
Aufsichtsbehörde startet Offensive in Hamburgs Wirtschaft
Redaktion: Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingestellt am  10.01.2010 Aktualitätsende 19.01.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc/pm. Die zahlreichen Datenpannen und Datenmissbräuche der letzten Jahre, mit denen Unternehmen ganz unterschiedlicher Branchen in das Licht der Öffentlichkeit gerieten, dokumentieren ein erschreckendes Defizit an Professionalität im Umgang mit dem Datenschutz und der Datensicherheit. Längst gibt es noch nicht überall die Einsicht, dass ein selbstverantwortliches präventives Datenschutzmanagement im Dienst der Kunden und Verbraucher den Unternehmen im Wettbewerb durchaus helfen kann.

Eine zentrale Bedeutung für die Stärkung der Verantwortlichkeit innerhalb der Betriebe kommt den nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu bestellenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu.

Danach müssen insbesondere Unternehmen, bei denen mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Durchgeführte Prüfungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den letzten Jahren haben gezeigt, dass ein großer Teil der Hamburger Unternehmen trotz bestehender Verpflichtung keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat.

Dazu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar: „Wir haben bei unseren Prüfungen ein hohes Vollzugsdefizit bei der Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festgestellt. Um möglichst viele Unternehmen gleichzeitig anlassunabhängig mit vergleichsweise geringem Aufwand zu erreichen, haben wir ein schriftliches Prüfungskonzept erarbeitet. Dessen Umsetzung soll die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen stärken und dort, wo trotz gesetzlicher Verpflichtung keine betrieblichen Datenschutzbeauftragten benannt sind, deren zeitnahe Bestellung erwirken. Beginnend in der 2. Januarwoche werden daher in verschiedenen Phasen jeweils Hamburger Betriebe aus bestimmten Branchen angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten auszufüllen und an uns zurückzusenden. Nach Maßgabe der Auswertung sind sodann weitere konkrete Prüfungsschritte einzuleiten. Die Umfrage wird sich zunächst an Speditionen richten und im Laufe des Jahres auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Langfristig ist es unser Ziel, die betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen künftig mehr in die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden einzubeziehen.“

Neben dieser nun beginnenden Aktion werden künftig für besonders datenschutzsensible Bereiche materiell-rechtliche Prüfkonzepte für Unternehmen entwickelt werden. Das gilt gerade vor dem Hintergrund, dass das Bundesdatenschutzgesetz zahlreiche neue Vorschriften über Adresshandel, Auskunfteien, den Arbeitnehmerdatenschutz oder über Scoring enthält. Auch die ständig zunehmende Videoüberwachung soll künftig stärker kontrolliert werden.

Kontakt:
Prof. Dr. Johannes Caspar
Tel. 040-428 54 4040

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