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Deutschland Wirtschaft Pressemitteilung
Neue Regelungen zur Produktwerbung
Mehr Klarheit
Wortgleiche Übernahme in Landesrundfunkgesetz
Redaktion: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  28.01.2010 Aktualitätsende 06.02.2010
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Schwerin/gc/pm. Ministerpräsident Erwin Sellering hat am 27. Januar 2010 den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht.

„Mit diesem Staatsvertrag schaffen wir mehr Rechtssicherheit im bislang ungeregelten Bereich der Produktplatzierung. Das bringt mehr Klarheit für Anbieter, Firmen und auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer“, sagte Ministerpräsident Erwin Sellering.

Der Staatsvertrag setzt EU-Recht um. Danach können für bestimmte Sendungen Produktplatzierungen von nationalen Gesetzgebern zugelassen werden, die dann als solche zu kennzeichnen sind. Dafür hätten sich die Bundesländer entschieden. Als Beispiele nannte der Ministerpräsident die Bereitstellung von Fahrzeugen für Krimis oder Preise für Gewinnspiele.

Nicht erlaubt sind Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, in Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchermagazinen oder Gottesdiensten. „In Kindersendungen ist Produktplatzierung auch weiterhin generell verboten. Damit wird das höhere Schutzniveau für Kinder beibehalten. Ich glaube, das ist besonders wichtig“, betonte der Ministerpräsident.

Die Regelungen des Staatsvertrages werden wortgleich in das Landesrundfunkgesetz übernommen.

Kontakt:
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Schlossstraße 2 - 4
19053 Schwerin
Tel.:    +49 385 588-1030
Telefax: +49 385 588 1038
pressestelle@stk.mv-regierung.de
http://www.mv-regierung.de/stk

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