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Deutschland Kommunikation Pressemitteilung
Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich
Webseiten spähen Nutzer aus
Einhaltung der Gesetze angemahnt
Redaktion: Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingestellt am  04.02.2010 Aktualitätsende 13.02.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Hamburg/gc/pm. Viele Webseitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder der bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden, beispielsweise Google-Analytics.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar: „Häufig setzen Anbieter von Internetseiten derartige Dienste ein, ohne sich selbst darum zu kümmern, dass die Datenschutzrechte der Nutzer gewahrt bleiben. Sie verlassen sich zu Unrecht darauf, dass die von ihnen eingesetzte Software gesetzeskonform ausgestaltet ist.“

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben in einem Beschluss vom November 2009 darauf hingewiesen, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Webseitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Der Beschluss (abrufbar unter http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf) nennt die Voraussetzungen, unter denen eine Analyse des Nutzerverhaltens datenschutzrechtlich zulässig ist.

Caspar: „Zur Umsetzung des Beschlusses habe ich heute einige uns bekannte Softwareanbieter, unter denen sich namhafte Unternehmen befinden, eingeladen und noch einmal die Voraussetzungen einer datenschutzgerechten Nutzungsanalyse im Detail erörtert. Die klare Erwartungshaltung ist, dass künftig nur solche Software angeboten wird, die einen datenschutzgerechten Einsatz ermöglicht. Der Ball liegt im Spielfeld der Anbieter. Bis Anfang Mai werden wir als zuständige Aufsichtsbehörde auf weitere Kontrollen der Webseitenbetreiber verzichten. So lange haben die Anbieter die Möglichkeit, ihre Analysesoftware an die geltende Rechtlage und damit auch kundengerecht anzupassen. Webseitenbetreiber, die ab diesem Zeitpunkt weiterhin unzulässige Analysesoftware einsetzen, müssen mit einem Bußgeld bis zu  50.000 Euro rechnen.“

Kontakt:
Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Johannes Caspar
Klosterwall 6
20095 Hamburg
Tel.: 040-4 28 54 40 40
Fax: 040-4 28 54 40 00
mailbox@datenschutz.hamburg.de
http://www.hamburg.datenschutz.de
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