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Mindestlohn in der Pflege
Redaktion: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  29.03.2010 Aktualitätsende 31.03.2010
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Schwerin/gc/pm. Sozialministerin Manuela Schwesig hat die Entscheidung für einen Mindestlohn in der Pflege begrüßt.
 
„Der Mindestlohn kann mit dazu beitragen, dass gut ausgebildete Fachkräfte im Land bleiben. Die Mindestlöhne in der Pflegebranche sind aus meiner Sicht eine untere Grenze“, sagte die Ministerin.

Ein Mindestlohn verhindere, dass die Löhne ins Bodenlose sacken und Arbeitgeber, die Tariflöhne zahlen, ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. „Eine leistungsgerechte Bezahlung sichert nicht nur die Qualität der
Pflege, sie ist auch eine Frage der gesellschaftlichen Anerkennung der Arbeit mit alten und kranken Menschen“, sagte die Ministerin.

„Die vereinbarte Differenzierung des Pflege-Mindestlohns nach Ost und West finde ich 20 Jahre nach dem Fall der Mauer nicht mehr vertretbar“, so Schwesig. Dieses Verhandlungsdetail sei nicht nachvollziehbar.

HINTERGRUND
Mecklenburg-Vorpommern hat rund 220 Pflegeheime, 70 Stätten der Tagespflege und etwa 400 ambulante Pflegedienste. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 16.000 Fachkräfte für 57.000 Pflegebedürftige. 40.000 werden zu Hause gepflegt, 16.000 in Pflegeheimen und 800 in der Tagespflege

Aussender:
Ministerium für Soziales und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: 0385-588 9775
Fax: 0385-588 9009
Cornelia.Kropp@sm.mv-regierung.de
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