Schwerin/gc/pm. Im Schadensersatzprozess der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen die Unicreditbank Austria hat das Gericht die Bank verurteilt zirka 230 Millionen Euro an die Bundesrepublik Deutschland zu zahlen. Laut Einigungsvertrag würde die Summe für verschiedenste gemeinnützige Aufgaben in die ostdeutschen Länder fließen.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Hinzu kommt, dass Mecklenburg-Vorpommern noch einen Negativsaldo aus der Übertragung der Feriendienst-Objekte des FDGB auf die Kommunen von zirka 7 Millionen Euro hat. Insofern lässt sich noch keine Aussage über mögliche zusätzliche Einnahmen aus dem Urteil ableiten.
Aussender:Finanzministerium
Mecklenburg-Vorpommern
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Stephan Bliemel
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