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Deutschland Gentechnik Protest
Gentechnikfreie Regionen in Mecklenburg-Vorpommern
Offener Brief
Nationales Anbauverbot von „Amflora“
Redaktion: BUND Mecklenburg-Vorpommern
Eingestellt am  01.04.2010 Aktualitätsende 09.04.2010
Dieser Beitrag kann im vollem Umfang kostenlos und frei genutzt werden, wenn www.german-circle.de als Quelle genannt wird.
Schwerin/gc. Sehr geehrter Herr Minister, auf dem 5. Landestreffen der gentechnikfreien Regionen (GFR) in Mecklenburg-Vorpommern am 24. März 2010 auf Gut Dalwitz trafen sich die Vertreter der 13 gentechnikfreien Regionen im Land, entsprechend 132.600 ha.

Schwerpunkt des Arbeitstreffens waren die möglichen und tatsächlichen ökologischen Auswirkungen der Agrogentechnik sowie die Zulassung von „Amflora“.

Im Auftrag der Vertreter der 13 gentechnikfreien Regionen im Land, fordere ich Sie auf, sich persönlich bei der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner für ein nationales Anbauverbot von „Amflora“ einzusetzen. Wir weisen auf die aktuellen Greenpeace-Rechtsgutachten hin, die belegen, dass die Bundesland-wirtschaftsministerin den Anbau von „Amflora“ in Deutschland untersagen muss, denn die neue EU-Kommission hat mit der Zulassung der Gen-Kartoffel „Amflora“ gegen die Freisetzungsrichtlinie und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Sie hätte keine Gen-Pflanze mit einem gesundheitsgefährdenden Antibiotika-Resistenz-Gen genehmigen dürfen. Die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung der ökologischen Risiken der Gen-Kartoffeln widerspricht ebenfalls EU-Recht.

Sie wurden im Vorfeld nicht umfassend untersucht und sollen nun durch Beobachtung während des kommerziellen Anbaus beurteilt werden. Auch das verstößt gegen die EU-Freisetzungsrichtlinie.

Da auch nach der Zulassung wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der schädigenden Auswirkungen bestehen, muss die Bundesregierung die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, insbesondere die „Schutzklausel“, zur Gefahrenvorsorge aktivieren. Gemäß des Artikels 23 der EU-Richtlinie 2001/18 hat ein Mitgliedstaat die Möglichkeit, den Verkauf und den Einsatz von Produkten mit gentechnisch veränderten Organismen in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten, wenn er „aufgrund neuer oder zusätzlicher Informationen oder aufgrund einer Neubewertung der vorliegenden Informationen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass ein GVO eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.“

Das ein nationales Anbau-Verbot möglich ist, zeigen die Bemühungen der Staaten Österreich, Luxemburg und Griechenland.

Wir hoffen auf eine baldige Antwort und eine Stellungnahme zu Ihrem weiteren Vorgehen.

Im Auftrag der gentechnikfreien Regionen in Mecklenburg-Vorpommern gez. Dr. Burkhard Roloff, Koordinator

Anlage als PDF:
Wissenschaftliches Gutachten Amflora 03/2010

Aussender:
Gentechnikfreie Regionen
in Mecklenburg-Vorpommern
c/o Dr. Burkhard Roloff
BUND Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 152
19053 Schwerin
burkhard.roloff@bund.net
http://www.bund.net
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